Österreich: Hyundai Mobile insolvent

Der österreichische Lizenz-Handyhersteller Hyundai Mobile und seine Muttergesellschaft Leitz Austria sind insolvent und haben Anträge auf Eröffnung des Ausgleichsverfahrens gestellt, um den Betrieb fortführen zu können.

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Die österreichische Hyundai Mobile Europe Generalvertretung GmbH und deren Muttergesellschaft Leitz-Austria Vertriebs GmbH sind insolvent. Wie der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) mitteilte, haben die Unternehmen Ausgleichsanträge gestellt.

Seit 1997 war Leitz Distributor für verschiedene Samsung-Produkte, bis die Koreaner den Vertrag für Mobiltelefone, Digitalkameras, Faxgeräte und Schnurlostelefone 2007 kündigten. Daraufhin erwarb Leitz eine Lizenz für die Marke Hyundai, gründete die Hyundai Mobile Tochtergesellschaft und lässt seit vergangenem Jahr in Fernost Mobiltelefone herstellen, die in Europa unter der Marke Hyundai Mobile vertrieben werden. Entgegen anderslautender Zeitungsberichte ist der Hyundai-Konzern daran aber nicht beteiligt, sondern lizensiert nur seine Marke.

Für die Hyundai-Handys wurde "ein europaweites kostspieliges Vertriebsnetz" aufgebaut, wie der AKV berichtet. Dafür sei mit einem potenziellen Investor verhandelt worden, der jedoch mit Leitz' Hausbanken nicht handelseins wurde. Nach Abschreibung von Beteiligungen verfügt Leitz über Aktiva von 2,7 Millionen Euro. Dem stehen bereits um 60 Prozent wertberichtigte Passiva von 19,06 Millionen gegenüber. Gläubiger müssen ihre Forderungen bis 19. August anmelden. Leitz will 40 Prozent der Schulden innerhalb von zwei Jahren begleichen und sich restrukturieren. Über die finanzielle Situation von Hyundai Mobile macht der AKV keine Angaben.

Ein außergerichtlicher Ausgleich eröffnet insolventen Unternehmen in Österreich die Möglichkeit, den Betrieb selbst fortzuführen. Bedingung ist ein Zahlungsplan, der die Tilgung von mindestens 40 Prozent der Schulden vorsieht. Nach erfolgreichem Ausgleich ist das Unternehmen wieder schuldenfrei, da eine qualifizierte Mehrheit der Gläubiger dem Erlass der übrigen Außenstände zustimmen muss. Verweigern die Gläubiger ihre Zustimmung, kommt es in der Regel zum Konkurs. (Daniel AJ Sokolov) / (vbr)