Flugsicherheit: "Hallo Schatz, bin bald da" künftig auch von über den Wolken

Fluggesellschaften in Deutschland können ihren Passagieren unter bestimmten Voraussetzungen künftig erlauben, Handys an Bord auch während des Fluges zu benutzen. Im Bundesgesetzblatt wurde jetzt die neue LuftEBV veröffentlicht.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Jetzt ist es amtlich: Fluggesellschaften in Deutschland können Passagieren künftig erlauben, Handys an Bord ihrer Maschinen auch während des Fluges zu benutzen. Im Bundesgesetzblatt wurde am Donnerstag die neue LuftEBV (Luftfahrzeug-Elektronik-Betriebs-Verordnung) veröffentlicht. Zwar bleibt der Betrieb von Mobiltelefonen in Flugzeugen grundsätzlich verboten, im LuftEBV (PDF-Datei) sind aber Ausnahmen verankert, die greifen, wenn Fluggesellschaften dafür die technischen Voraussetzungen schaffen.

Dazu gehört unter anderem, dass im Flugzeug eine Umschaltstation eingebaut sein muss, über die sämtliche Sprach- und Datenverbindungen der Passagiere abgewickelt werden. Mittels eines emulierten Mobilfunknetzes wird dabei verhindert, dass an Bord eingeschaltete Handys versuchen, sich mit terrestrischen Netzen zu verbinden und dabei die empfindliche Avionik der Flugzeuge stören. Vorbild ist das OnAir System von Airbus und SITA, das zuvor bereits die Zulassung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) bekommen hatte..

Bei OnAir erfolgt die Verbindung zur Erde über den Satellitenkommunikationsdienst SwiftBroadband (SBB) von Inmarsat. Soll Ruhe an Bord herrschen, hat das Flugpersonal die Möglichkeit, über ein zentrales Steuergerät den sogenannten "Text-only"-Modus zu aktivieren. Dann ist lediglich das Versenden von SMS oder E-Mail gestattet, Sprachtelefonate sind nicht möglich. Der Mobilfunkstandard UMTS wird derzeit nicht unterstützt. Zudem müssen sich bis zu 80 Passagiere einen 864-kBit/s-Link teilen.

Die neue LuftEBV erlaubt künftig auch den Betrieb von Laptops mit WLAN-Internetverbindung während des Fluges. Dafür muss im Flugzeug ein zusätzlicher Hotspot installiert sein. Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee erklärte in Berlin, dass die Sicherheit an Bord allerhöchste Priorität habe. Mit der LuftEBV reagiere man auf neueste technische Standards und beschreibe nun die rechtliche Voraussetzung für den Betrieb von Handys in Flugzeugen. "Die tatsächliche Entscheidung, ob Passagiere während des Fluges telefonieren dürfen, liegt jedoch bei den Fluggesellschaften", verdeutlichte Tiefensee. (pmz)