EuGH-Verfahren: Digitaler Fingerabdruck im Pass rechtmäßig

In dem Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit von digitalen Fingerabdrücken in europäischen Reisepässen sieht es vor dem EuGH nach einer Niederlage für den Kläger aus, der seine Grundrechte beeinträchtigt sieht.

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Die Speicherung biometrischer Daten im Chip eines neuen Reisepasses verstößt nicht gegen geltendes Recht. Zu diesem Schluss kommt Generalanwalt Paolo Mengozzi in seinem am Donnerstag am Europäischen Gerichtshof vorlegten Schlussantrag in einem Rechtsstreit über die EU-Verordnung zur Einführung biometrischer Merkmale in Reisepässe. Eine Entscheidung des Gerichts wird in einem halben Jahr erwartet. Das rechtliche Gutachten des Generalanwalts kann allerdings als Vorentscheidung gewertet werden (Az.: C-291/12).

Schematische Darstellung des deutschen elektronischen Reisepasses. Auf dem Chip werden die biometrischen Daten abgelegt.

(Bild: Bundesdruckerei)

Der EuGH muss sich mit der Frage beschäftigten, nachdem im Jahr 2007 ein Bochumer Rechtsanwalt vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dagegen geklagt hatte, dass Bürger bei der Beantragung einen neuen Reisepasses gezwungen werden, ihre Fingerabdrücke zu hinterlegen. Der Kläger sah darin eine Verletzung seines Grundrechts auf den Schutz persönlicher Daten. Das deutsche Gericht hatte die Frage wegen der übergeordneten Bedeutung an den EuGH verwiesen. Im März hatte der Gerichtshof einige Sachverständige angehört, darunter eine Vertreterin des Chaos Computer Clubs.

Der Generalanwalts bestätigt den Eingriff in das Grundrecht des Klägers, hält ihn aber wegen der eng gesetzten Grenzen für verhältnismäßig. Der Gesetzgeber habe alles Notwendige getan,"um im Rahmen des Möglichen sicherzustellen, dass die persönlichen Daten, die für die Ausstellung eines Passes erforderlich sind, nach Treu und Glauben und auf rechtmäßige Weise verarbeitet werden".

Die Erfassung biometrischer Daten geht zurück auf eine EU-Verordnung von 2004. Aufgrund der Verordnung müssen alle EU-Staaten seit 2006 maschinenlesbare Bilder sowie später auch elektronische Fingerabdrücke in die Reisepässe ihrer Bürger aufzunehmen. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die deutsche Umsetzung der Direktive im Passgesetz hatte das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 1 BvR 502/09). (vbr)