Kommission für Jugendmedienschutz zieht Bilanz

Die Jugendschützer warnen in ihrem aktuellen Bericht vor neuen Gefahren für Minderjährige, die vor allem in den sozialen Netzen lauern sollen.

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Von
  • Monika Ermert

Bevor die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in der kommenden Woche ihr 10jähriges Bestehen feiert, hat sie ihren 5. Bericht zum Stand des Jugendmedienschutzes in Deutschland vorgelegt. Das Fazit der Jugendschützer: Internetnutzer werden immer jünger und internationale Standards immer wichtiger. Eine verstärkte Gefährdung sieht die KJM durch soziale Netze und Apps, außerdem seien Onlinespiele ein neues Aufgabenfeld.

Die Anzahl der Beschwerden zu Jugendmedienschutzverstößen im Rundfunk und im Internet im Vergleich zum 4. Bericht, der den Zeitraum 2009 bis 2011 erfasst, zurückgegangen. 330 Beschwerden erreichten die Kommission zwischen 2011 und 2013 zu Onlineangeboten (zuvor: 420). Dabei ist die Zahl der tatsächlich festgestellten Verstöße überschaubar. Knapp 30 Fälle einfacher Pornographie und sechzehn oder siebzehn Fälle von „Entwicklungsbeeinträchtigungen“ hatten die KJM-Prüfgruppen zu beanstanden.

Vielen Social-Media-Angeboten sei „ein unerwünschtes Konfrontationsrisiko immanent“, schreiben die Jugendschutzwächter. Problematische Inhalte seien nicht nur innerhalb abgeschlossener Angebote zu finden, „sondern auch in ansonsten unproblematischen Meldungen aus dem Umfeld der Nutzer eingebettet.“ In einem der wenigen zitierten Fälle sprach sich die KJM für eine Indizierung aus, weil das Angebot eine „Plattform für Lästereien oder Beleidigungen gegenüber anderen Kindern und Jugendlichen“ geboten habe. Eine Indizierung zieht eine Sperrung bei den Suchmaschinen nach sich, die sich an die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdenden Medien gepflegte „schwarze Liste“ halten.

Vermehrt will man sich angesichts Smartphone und jugendschutzrelevanter Apps gerade mit den großen internationalen Plattformanbietern verständigen. Der kontinuierlche Austausch mit „Global Playern“ wie Google und Facebook sei ein erster Schritt, um Selbstverpflichtungen zu erwirken. Allerdings dürfe das „erfolgreiche System der regulierten Selbstregulierung nicht dazu führen, die originäre Verantwortung der Anbieter der von ihnen verbreiteten Inhalte immer mehr auf die Eltern übertragen“, mahnt die scheidende Leiterin der Stabstelle, Verena Weigand. Sowohl die Stabsstelle in München als auch die Geschäftsstelle in Erfurt gehen ab September in der Gemeinsamen Geschäftsstelle in Berlin auf.

Nach diesen strukturellen Veränderungen will sich die Kommission in der ab Herbst erwarteten Novellierungsdebatte dafür einsetzen, dass unter anderem die Altersklassifizierung vereinfacht wird. Statt der ursprünglich geplanten Altersfreigaben (0, 6, 13, 16 und 18) plädiert die KJM nun für eine einfache Unterscheidung in Kinder, Heranwachsende und Erwachsene (14, 18). Der Grundsatzstreit um das freiwillige Labelling von Angeboten im Internet, der die Novelle das letze Mal zu Fall brachte, ist damit aber nicht vom Tisch. (vbr)