US-Patentamt weist Patentansprüche auf Barcode-Scanning zurück
Die US-Behörde hat bei einer erneuten Prüfung auf Betreiben der Bürgerrechtsorganisation EFF alle 95 Ansprüche eines Patents der Firma NeoMedia abgelehnt, bei dem es um den Schutz einer Technik zum Barcode-Lesen geht.
Das US-Patentamt hat bei einer erneuten Prüfung eines Patents der US-Firma NeoMedia auf das Auslesen von Barcodes und darin enthaltener Links auf Webseiten alle damit erhobenen 95 Schutzansprüche zurückgewiesen. In dem entsprechenden Bescheid (PDF-Datei) der Behörde heißt es zur Begründung, dass die Neuheit der Erfindung der Scan-Methode nicht nachgewiesen worden sei. Zudem habe NeoMedia Technologies nicht gezeigt, dass die Ansprüche nicht auf der offensichtlichen Zusammenfügung des Stands der Technik beruhen würden. Angestrengt hatte die Überprüfung die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) im Rahmen ihres "Patent Busting"-Projekts, das grobe Trivialpatente im Computerbereich an den Pranger stellen und für nichtig erklärt wissen will.
Der weit gefasste Hauptanspruch des gewerblichen Schutzrechts mit der Nummer 6,199,048 bezieht sich auf ein System und eine Methode zur Nutzung von Identifikationscodes, um den Zugang zu einem speziellen Server in einem Netzwerk zu vermitteln. Eingeschlossen sein soll ausdrücklich die Verwendung von Barcodes, um Informationen zu Produkten über ein Netzwerk zu erhalten. Eine entsprechende Anwendung vertreibt NeoMedia etwa unter der Bezeichnung "Qode". Mit der Handy-Software fürs "Mobile Tagging" können eine Reihe handelsüblicher Mobiltelefone Barcodes lesen und auswerten. Eine Reihe anderer Firmen wie ScanBuy, AirClic oder LScan sowie das Open-Source-Projekt BarcR setzen auf ähnliche, nicht immer hackerfeste Lösungen.
NeoMedia muss der EFF zufolge nun nachweisen, dass es sich bei der in den Schutzansprüchen beschriebenen Technik doch um eine echte Erfindung handelt. Alternativ könne das Unternehmen seine Claims enger abstecken und behaupten, dass zumindest die eingeschränkten Ansprüche nicht offensichtlich gewesen seien. Die Aktivisten verweisen zudem darauf, dass NeoMedia angesichts des erneuten Checks des zunächst gewährten gewerblichen Schutzrechts eine zivilrechtliche Klage gegen den Konkurrenten Scanbuy aufgrund des Barcode-Patents und eines weiteren Anspruchs zunächst zurückgezogen habe. (Stefan Krempl) / (pmz)