10 Dinge, die Sie über die Schufa wissen sollten

93 Prozent der Bundesbürger wissen, dass es die Schufa gibt und dass sie bei Krediten und anderen Verträgen mit finanziellem Hintergrund eine Rolle spielt. Mehr aber auch nicht. Wir verraten, was Sie sonst noch wissen müssen.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Marzena Sicking

1. Ist die Schufa eine offizielle Behörde?

Nein! Auch wenn man das manchmal glauben könnte, weil Banken und Geschäftspartner so großen Wert auf eine Auskunft von ihr legen. Die Schufa ist eine private Organisation, die Daten über die finanziellen Verhältnisse der Bundesbürger sammelt und sie Banken oder Unternehmen zur Verfügung stellt. An ihr sind Sparkassen, Banken und Telekommunikationsunternehmen beteiligt.

2. Woher bekommt die Schufa die Informationen über mich?

Von anderen Unternehmen (z.B. Telekommunikationsfirmen, Sparkassen). Die informieren die Schufa beispielsweise darüber, ob Sie ihren Kredit und die Finanzierung problemlos abbezahlt haben oder ob es da vielleicht noch offene Rechnungen gibt.

3. Prüft die Schufa meine Bonität?

Nein, das kann sie gar nicht. Sie gibt lediglich die Informationen weiter, die sie von anderen Unternehmen zu Ihrer Kreditwürdigkeit erhalten hat. Wenn Sie beispielsweise Ihre Mobilfunkrechnung monatelang nicht bezahlt und den einen oder anderen Kredit nicht bedient haben, dann können Sie davon ausgehen, dass diese Informationen bei der Schufa gespeichert sind.

4. Weiß die Schufa, ob ich mehrere Kredite bei verschiedenen Banken laufen habe?

Davon können Sie ausgehen. Denn Banken fragen bei der Schufa nicht nur nach Ihren Daten, sondern liefern selbst ebenfalls welche. Es ist eher unwahrscheinlich, dass eine Sparkasse oder Bank die Schufa nicht über Ihren laufenden Kredit informiert

5. Weiß die Schufa wie viel ich verdiene?

Nein, diese Informationen bekommt sie nicht. Auch darf die Bank nicht weitergeben, ob Sie möglicherweise höhere Beträge angespart haben oder ein Aktiendepot besitzen. Auch weiß sie nicht, ob Sie aus einer wohlhabenden oder reichen Familie stammen bzw. mit einer verheiratet sind. Auch wird das Kaufverhalten anhand der vorliegenden Daten nicht ausgewertet.

6. Erhalten die Anfragenden alle Daten?

Nein, nur die, die für eine "aussagekräftige Auskunft" notwendig sind. Allerdings entscheidet die Schufa selbst, welche das sind. Wenn Sie eine Bonitätsauskunft über sich selbst einholen, werden Ihnen hingegen alle gespeicherten Daten zugeschickt.

7. Entscheidet die Schufa, ob ich einen Kredit bekomme?

Nein, das tut die Bank selbst. Allerdings eben auf Basis der Schufa-Auskunft, die auch eine Einschätzung ihres bisherigen Verhaltens ("Scoring") gegenüber Geschäftspartnern beinhalten kann.

8. Bleiben negative Einträge ewig in der Schufa-Datei?

Nein, aber doch so lange, bis sie erledigt sind. Haben Sie Ihre Schulden getilgt, dauert es nochmal drei Jahre bis die Informationen über den Vorgang endlich gelöscht werden.

9. Geht das nicht auch schneller?

Unter bestimmten Voraussetzungen schon. Verbraucher mit kurzfristigen finanziellen Engpässen können einmalige Zahlungsstörungen auch vor Ablauf der drei Jahre löschen lassen. Vorausgesetzt wird u.a., dass die Forderung der Schufa erstmals nach dem 1.7.2012 gemeldet wurde und nicht höher als 2.000 Euro ist. Außerdem muss sie innerhalb von sechs Wochen beglichen worden sein und es darf sich nicht um eine titulierte Forderung handeln.

10. Kann ich falsche Einträge löschen lassen?

Ja! Sollte die Auskunft einen Fehler enthalten, kann der Betroffene dies bei der Schufa melden und korrigieren lassen. Allerdings muss er auch nachweisen können, dass er z.B. die angeblich offenen Rechnungen doch längst bezahlt hat. (map)
(masi)