NRW-Innenminister: Verfassungsschützer spähten keine privaten Computer aus

Es müsse "Waffengleichheit" mit Kriminellen im Internet hergestellt werden, verteidigte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im NRW-Landtag das NRW-Verfassungsschutzgesetz, das dem Geheimdienst Online-Durchsuchungen ermöglicht.

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  • dpa

Die umstrittene nordrhein-westfälische Verfassungsschutz-Novelle ist nach Angaben der Landesregierung bislang nicht zum Ausspähen privater Computer genutzt worden. Der Zugriff auf sogenannte "informationstechnische Systeme" erfolge nur nach seiner persönlichen Anweisung und Bestätigung einer Landtagskommission, sagte NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) am heutigen Donnerstag im Düsseldorfer Parlament. "Bis heute ist von der Ermächtigung kein Gebrauch gemacht worden." Die Novelle war Ende 2006 verabschiedet worden. Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit aufgrund von Beschwerden gegen das nordrhein-westfälische Gesetz, ob Online-Durchsuchungen grundsätzlich zulässig sind. NRW erlaubt bisher als einziges Bundesland das heimliche Ausspähen privater Computer.

Die Opposition forderte, das umstrittene Landesgesetz bis zu einer für das kommende Jahr erwarteten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auszusetzen. Wolf lehnte dies als überflüssig ab, da es bislang keinen Fall gegeben habe und die Erörterungen der Verfassungsrichter ohnehin bei einer Bewilligung berücksichtigt würden. SPD und Grüne warfen Wolf gesetzgeberischen Dilettantismus vor. "Wie konnte es passieren, dass Nordrhein-Westfalen so blamabel vor dem höchsten deutschen Gericht vor den Augen der gesamten Öffentlichkeit auftritt?", fragte SPD-Vizefraktionschef Karsten Rudolph. Nach der ersten mündlichen Erörterung vor zwei Wochen waren juristische Vorbehalte und Formulierungsschwächen deutlich geworden. Rudolph zitierte im Landtag das "verheerende Presse-Echo", das sich an Kommentaren wie "Wolfs Waterloo" und "legislativer Murks des Jahres" ablesen ließ.

Die Opposition sieht den Schutz der Privatsphäre massiv bedroht. Seit Inkrafttreten des Gesetzes können die Verfassungsschützer in NRW umfassender als bisher Bankkonten, Telefone und Computer heimlich kontrollieren. Wolf betonte, dabei gehe es ausschließlich um den Zugriff auf Extremisten. Die Vernetzung von Terroristen und die Vorbereitung von Anschlägen über das Internet sei eine Tatsache. "Wir müssen uns sicherheitspolitisch aufstellen. Es ist nicht zu vertreten, von einer Online-Durchsuchung anderer Staaten profitieren zu wollen und selbst den Kopf in den Sand zu stecken." Dabei enthalte das NRW-Gesetz keinesfalls eine Ermächtigung zur Online-Durchsuchung aller privaten Dateien. "Persönliche Daten wie Krankenakten, Urlaubsbilder, Tagebücher sind tabu." Die Opposition sieht dies im Gesetz nicht gewährleistet.

"Wir sind die Vorreiter", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Peter Biesenbach. "Es ist keine Schande, wenn das Gesetz vor Gericht überprüft wird." Es müsse "Waffengleichheit" mit Kriminellen im Internet hergestellt werden. Auch das Bundesinnenministerium hält Online-Durchsuchungen für zwingend nötig.

Zum aktuellen Stand und der Entwicklung der Debatte um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe:

(dpa) / (jk)