Online-Überwachung: Indien stärkt die Staatssicherheit

Die indische Regierung hat ein System zur umfangreichen Onlineüberwachung der eigenen Bevölkerung in Betrieb genommen. Ohne richterliche Genehmigung können damit etwa E-Mails gelesen und Telefongespräche abgehört werden.

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Indien hat sein umfangreiches Überwachungsprogramm jeglicher Onlinekommunikation begonnen. Das berichtet die Times of India unter Berufung auf mehrere Quellen. Das Central Monitoring System (CMS) erlaubt demnach Sicherheitsdiensten, aber auch der Steuerbehörde einen direkten Zugriff auf E-Mails oder Telefonanrufe. Bevor das CMS ab April 2013 eingeführt wurde, gab es in der größten Demokratie der Erde keine öffentliche Debatte. Die Veröffentlichung von Details würde seine Effektivität begrenzen, hieß es dazu von offizieller Seite. Ähnlich wird derzeit auch in den USA und Großbritannien die Geheimhaltung rund um die NSA-Spionage verteidigt.

Laut dem Bericht können die Behörden mit dem System Telefongespräche abhören und aufnehmen, E-Mails und Textnachrichten lesen sowie Beiträge auf Facebook, Twitter und LinkedIn überwachen. Außerdem könnten die Suchen bei Google verfolgt werden. Um eine solche Überwachungsaktion einzuleiten, sei keine richterliche Genehmigung nötig. Zustimmen müsse nur der leitende Beamte im Innenministerium oder dessen bundesstaatliche Vertreter. Die Technik werde direkt bei den Telekommunikationsanbietern installiert und die Provider sollen gar nicht mehr erfahren, wessen Gespräche abgehört werden.

Gegenüber der Zeitung verteidigte ein Vertreter des Telekommunikationsministeriums die Maßnahmen: "Wenn überhaupt, dann liest die Regierung Ihre E-Mails oder lauscht Ihren Telefongespräche mit einem guten Grund. Das verletzt nicht Ihre Privatsphäre, es schützt Sie und Ihr Land." Andeutungen, dass das System offen sei für Missbrauch, wies er zurück. Um eine Überwachung zu genehmigen, seien stichhaltige geheimdienstliche Erkenntnisse nötig. Es würden nicht willkürliche Telefonüberwachungen angeordnet.

Die Zeitung weist darauf hin, dass es in Indien kein Datenschutzgesetz gibt. Das Überwachungsprogramm falle unter das indische Telegrafengesetz von 1885. Das erlaubt es der Regierung, private Gespräche abzuhören. Deshalb müssten die Unternehmen auch den geforderten Zugang zu ihrer Technik gewähren. (mho)