Straffreiheit für Cyber-Bullying

Der Tod eines 13-jährigen Mädchens, das sich in den USA nach einer Mobbing-Attacke im Netzwerk Myspace umgebracht hat, bleibt infolge mangelnder gesetzlicher Grundlagen ungesühnt.

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Von
  • Frank Möcke

Ein Bundesrichter aus Los Angeles hat das Urteil gegen die 50-jährige Lori Drew aus Missouri aufgehoben, die Ende letzten Jahres wegen Cyber-Bullyings mit tödlichem Ausgang angeklagt worden war. Drew hatte gemeinsam mit ihrer 13-jährigen Tochter unter falscher Identität eine Freundin ihrer Tochter, Megan Meier, im Netzwerk MySpace gemobbt. Auf die Schmährede hin, die Welt werde ohne sie ein besserer Ort sein, hatte sich Megan im Oktober 2006 das Leben genommen.

Lori Drew war auch in erster Instanz lediglich wegen unautorisierten Zugangs zu einem Computer verurteilt worden, weil sich der Vorwurf des Cyber-Bullyings unter der in den USA herrschenden Rechtslage nicht fassen lässt. Die Zeitung Los Angeles Times gibt einem Rechtsanwalt der Electronic Frontier Foundation (EFF)das Wort. Er wendet ein, der Vorwurf des nicht autorisierten Zugangs kriminalisierte jeden, der sich im Web mit falschem Namen oder unter Angabe eines falschen Geburtstages eintrage. Dieser Auffassung hat sich der Bundesrichter angeschlossen, auch deshalb, weil kaum jemand die umfangreichen Nutzungsbedingungen eines Anbieters gründlich lese und beherzige. (fm)