Spam-König muss fast vier Jahre hinter Gitter

Drei Jahre und elf Monate Freiheitsentzug lautet das Urteil für "Spam King" Robert Soloway. Der reuige Spammer muss zudem über 700.000 US-Dollar Wiedergutmachung leisten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 73 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.

Der "Spam King" getaufte Robert Alan Soloway wurde von einem US-Gericht in Seattle (US-Bundesstaat Washington) wegen Vertoßes gegen das amerikanische Anti-Spam-Gesetz (CAN SPAM Act) zu drei Jahren und elf Monaten Haft verurteilt. Zusätzlich muss er 708.000 US-Dollar Schadenersatz leisten. Der 28-Jährige hatte sich im März schuldig bekannt und damit ein Geschworenenverfahren vermieden. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre gefordert; laut Gesetz wären bis zu 26 Jahre möglich gewesen.

Soloway hatte sich in drei von insgesamt 40 Anklagepunkten schuldig bekannt. Dem Spammer wurden Verstöße gegen CAN SPAM sowie Identitätsdiebstahl, Geldwäsche und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Für das Schuldanerkenntnis in je einem Fall von Betrug, E-Mail-Betrug und Steuerhinterziehung hatte die Staatsanwaltschaft die anderen Anklagepunkte fallen gelassen. Richterin Marsha Pechman hatte sich mit der Anhörung zum Strafmaß viel Zeit gelassen: es ist eines der ersten Strafurteile nach dem 2004 in Kraft getretenen Spam-Gesetz.

Im Frühjahr 2007 war der von den Ermittlern "Spam King" genannte Soloway verhaftet worden. Soloway soll mit seinem Unternehmen Newport Internet Marketing Corporation (NIM) seit November 2003 für den Versand von Millionen von unerwünschten Werbe-E-Mails unter anderem über Bot-Netze verantwortlich sein. Zudem habe er eine Software namens "Dark Mailer" für Massenmailings sowie entsprechende Dienstleistungen angeboten. Dabei habe er die Absenderangaben in E-Mail-Header mitunter so manipuliert, dass der Empfänger gleichzeitig als Absender der unerwünschten Nachricht erschien und damit gegen den CAN-SPAM Act verstoßen.

Vor Gericht trat der entthronte Spamkönig im gedeckten Anzug auf und zeigte Reue, berichtet der Seattle Post Intelligencer. "Ich war einen bestimmten Lebensstil gewohnt", sagte er laut Zeitung auf die Frage, warum er trotz Unterlassungsanordnung eines anderen Richters weitergemacht habe. "Ich habe über meine Verhältnisse gelebt. Das Gesetz war neu. Ich dachte, ich finde ein Lücke." Soloway soll mit seinen Spam-Eskapaden im Jahr 2005 insgesamt 120.000 US-Dollar erwirtschaftet haben. Der "Spam King" lebte standesgemäß in einem teuren Apartment in der Innenstadt. Seine ganze Existenz, meinte Soloway, sei eine "Fassade" gewesen. "Ich hatte Angst, das zu verlieren."

Pechman bescheinigte dem Angeklagten geistige Unreife. "Herr Soloway ging mit elf Jahren in sein Zimmer, schaltete den Computer ein und hat sich seither sozial nicht weiterentwickelt", stellte die Richterin fest. Dennoch wollte die Juristin ein Zeichen setzen. Die strafrechtliche Verfolgung von Spammern ist ein noch junges Rechtsgebiet. Am Ende war Pechman nicht so nachgiebig, wie es die Verteidigung wollte – Soloways Anwalt hatte auf zwei Jahre in einem Gefängnis-Camp mit niedriger Sicherheitsstufe und unter 100.000 US-Dollar Strafe plädiert. Aus so einem Camp ist der im April zu 21 Monaten verurteilte Spammer "Eddie" Davidson am Wochenende einfach herausspaziert, meldet unterdessen die Nachrichtenagentur AP.

Doch auch das von der Staatsanwaltschaft geforderte harte Exempel wollte die Richterin nicht statuieren und blieb mit ihrem Urteilsspruch deutlich unter den geforderten neun Jahren. Pechman gab Soloway 60 Tage Zeit bis zum Haftantritt. Bis dahin soll er Probleme mit der Medikation seiner Krankheit lösen. Soloway leidet am Tourette-Syndrom. (vbr)