Untätigkeitsklage im Streit um Erfurter Umweltzone

Im Streit um die Erfurter Umweltzone haben jetzt die Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie ein Taxiunternehmen die zuständigen Behörden wegen Untätigkeit verklagt. Diese hätten bislang noch nicht über einen Widerspruch gegen die Einrichtung der Umweltzone entschieden

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Nur die grüne Umweltplakette berechtigt in den meisten Städten noch zur Einfahrt in die Umweltzone.

(Bild: TÜV Rheinland)

Im Streit um die Erfurter Umweltzone sind jetzt die Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie ein Taxiunternehmen vor Gericht gezogen. Sie verklagten die zuständigen Behörden wegen Untätigkeit, da diese bislang noch nicht über einen Widerspruch gegen die Einrichtung der Umweltzone entschieden hätten, teilte die Erfurter Kammer am Freitag mit. Das Verwaltungsgericht in Weimar bestätigte den Eingang der Klage. Die Thüringer Landeshauptstadt hatte im Oktober 2012 die Umweltzone eingerichtet. Die Erfurter IHK hatte dagegen Ende 2012 Widerspruch eingelegt.

"Die zuständigen Behörden haben es in knapp einem halben Jahr nicht geschafft, über die Rechtmäßigkeit der Aufstellung der Umweltzonen-Verkehrsschilder in der Landeshauptstadt zu entscheiden", kritisierte IHK-Präsident Dieter Bauhaus. Dieses Hinauszögern einer brisanten umweltpolitischen Angelegenheit sei so nicht mehr hinnehmbar. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Bearbeitung und Entscheidung über einen Widerspruch im Regelfall nicht mehr als drei Monate beansprucht. Nach der Dreimonatsfrist besteht die Möglichkeit zu einer Untätigkeitsklage.

n der Landeshauptstadt gilt die erste und bislang einzige Umweltzone in Thüringen. Sie soll helfen, die Luftbelastung durch krebserregendem Feinstaub zu verringern. Gegen die Umweltzone hat sich auch die Stadt lange Zeit gesträubt. Die IHK fordert eine Überprüfung, ob die Situation in Erfurt im Vorfeld korrekt analysiert wurde. (dpa) (fpi)