Russland: Smiley-Markenschutz - alles super, oder was?

Eine von westlichen Nachrichtenagenturen um den Globus geschickte Randnotiz aus Moskau hat am heutigen Freitag für einigen Aufruhr gesorgt: Ein russischer Geschäftsmann soll sich die Markenrechte am Zwinker-Emoticon gesichert haben.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Eine von westlichen Nachrichtenagenturen um den Globus geschickte Randnotiz aus Moskau hat am heutigen Freitag für einigen Aufruhr gesorgt. Die Associated Press (AP) hatte unter Berufung auf Aussagen im russischen Nachrichtensender HTB, die wiederum von der Tageszeitung Kommersant zitiert worden waren, gemeldet, ein Geschäftsmann aus der russischen Hauptstadt habe sich den sogenannten Zwinker-Emoticon (Semikolon, Gedankenstrich, schließende Klammer ;-) schützen lassen. Oleg Teterin, der sonst versucht, den Rubel im Geschäft mit SMS-Werbung rollen zu lassen, hatte Journalisten erklärt, die staatliche Patent- und Markenschutzbehörde Rospatent habe seinem Anspruch stattgegeben, dass der Smiley im geschäftlichen Umfeld künftig nur nach einer Lizenzierung durch sein Unternehmen genutzt werden darf.

Nachdem diese Meldung – geschmückt mit $$$-Zeichen und dem generösen Hinweis Teterins, dass er nicht vorhabe, den privaten E-Mail- oder SMS-Schreiber mit Markenschutzansprüchen zu verfolgen – ihren Weg um den Globus angetreten hatte, entlarvte ein Rospatent-Sprecher die Geschichte heute als Ente. Dieser erklärte nämlich gegenüber der staatlichen Nachrichtenagentur RIA Novosti, die von Teterin ins Spiel gebrachten "mehreren zehntausend Dollar" Lizenzgebühren für eine künftige Verwendung des Smileys seien aus der Luft gegriffen. "Der Smiley charakterisiert nicht die Firma, er kann als solches nicht als Marke genutzt und deshalb auch nicht als Marke eingetragen werden", verdeutlichte der Sprecher gegenüber RIA Novosti. Was Teterin aber offenbar erreicht hatte, war Markenschutz für ein von ihm entworfenes Firmenlogo, das den Zwinker-Emoticon als Bestandteil enthält.

Der Traum vom schnellen Geld dürfte für den umtriebigen Geschäftsmann damit erst einmal geplatzt sein – obwohl er dieses sicherlich gut gebrauchen könnte. Denn sein früherer Arbeitgeber GDM fordert umgerechnet fast 200.000 Euro Schadenersatz von ihm, weil Teterin sich widerrechtlich Geschäftsgeheimnisse angeeignet und gegen Patentbestimmungen verstoßen haben soll. Die GDM Group hatte eine Technik zur Einbettung von Werbung in SMS-Nachrichten entwickelt und sich diese patentieren lassen. Teterin wurde im Jahr 2005 eingestellt, um das auf den Namen "Gigafone" getaufte und unter der Webadresse www.9909.ru promotete Geschäftsmodell zu vermarkten.

Im November 2006 verließ Teterin das Unternehmen und startete Anfang 2007 eine Werbekampagne für ein neues Produkt: "Superfone", das unter der Webadresse www.4408.ru präsentiert wurde. Geschäftsmodell: Die Vermarktung von Werbung, die in SMS-Nachrichten eingeblendet wird. Die GDM Group verklagte Teterin und schaltete Rospatent ein, das einem russischen Medienbericht zufolge auf Patentverletzung und einen entstandenen Schaden in Höhe von 7 Millionen Rubel erkannte. Da Teterin sich wiederholt der Jurisdiktion entzog, stellte das Bezirksgericht von Savelovskaya im Januar und Februar 2008 Haftbefehle gegen ihn aus. Die "Superfone"-Vermarktung ist inzwischen ebenso aus dem Netz verschwunden wie die zahlreichen "Super"-Domains (z.B. superads.ru, superfoneads.ru supermedia.ru), die Teterin auf sich eintragen ließ. Aber vielleicht nimmt dieser das alles ja super locker und mit einem Augenzwinkern hin ;-) (pmz)