EU einigt sich auf künftige CO2-Flottenemission
Die Autoproduzenten in Europa müssen in den kommenden Jahren strengere CO2-Grenzwerte erfüllen. Hersteller großer Limousinen und SUV werden dabei weiterhin geschont. Vertreter von EU-Staaten, Europaparlament und EU-Kommission verständigten sich Montagabend in Brüssel auf neue Grenzwerte
- Florian Pillau
Die Autoproduzenten in Europa müssen in den kommenden Jahren strengere Klimaschutzvorschriften erfüllen. Hersteller großer Limousinen und SUV werden dabei weiterhin geschont. Vertreter von EU-Staaten, Europaparlament und EU-Kommission verständigten sich Montagabend in Brüssel auf neue Grenzwerte für Kohlendioxid-Emissionen. Der CO2-Ausstoß von Neuwagen jedes Herstellers soll ab 2015 von 130 Gramm auf durchschnittlich 95 Gramm pro Kilometer bis 2020 sinken. Dieser Kompromiss muss am Donnerstag noch von den Diplomaten aller 27 EU-Staaten offiziell verabschiedet werden.
Der Kompromiss kam zustande, weil sich Autohersteller Elektroautos oder andere schadstoffarme Fahrzeuge mehrfach anrechnen lassen können sollen. Durch diese sogenannten Supercredits müssen die Hersteller bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren die Emissionen weniger stark absenken. Damit können Hersteller wie BMW, Daimler und Audi weiterhin große Limousinen und SUV mit weit überdurchschnittlichen Verbräuchen anbieten. Elektrofahrzeuge können der Vereinbarung zufolge im Jahr 2020 bei der Ermittlung der gesamten Flottenwerte doppelt angerechnet werden, bis 2023 soll der Anrechnungsfaktor auf eins gesenkt werden. Höher bewertete Supercredits gibt es in den USA, hier zählen E-Fahrzeuge vierfach.
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat sich dafür eingesetzt, vor 2020 produzierte Autos mitzuzählen und ab 2020 anrechnen zu lassen. In den Augen fast aller anderen Mitgliedstaaten und des Parlaments hätte das eine zu starke Verwässerung des Klimaschutzes bedeutet und wurde abgelehnt. Nicht durchsetzen konnte das Parlament ein langfristiges Ziel von 68 bis 78 Gramm ab 2025. Eine Revisionsklausel sieht aber vor, einen neuen Grenzwert später zu prüfen. (fpi)