Werbung mit Stiftung Warentest: Ab heute gelten neue Regeln
Um den Missbrauch bei der Werbung mit ihren Testergebnissen zu unterbinden, hat die Stiftung Warentest ihr Lizenzsystem komplett ĂĽberarbeitet. Worauf Unternehmen kĂĽnftig achten mĂĽssen, erfahren Sie hier.
Auf der Jahrespressekonferenz gab Stiftungsvorstand Hubertus Primus bekannt, dass sich zum 1. Juli 2013 einiges bei Stiftung Warentest ändern wird. Man will den Missbrauch, der bei der Werbung mit Testergebnissen immer wieder betrieben wurde, aktiv unterbinden. Mit Noten Produkte bewerben, die in der Zwischenzeit verändert wurden, alte Testergebnisse als "neu" verkaufen oder die Noten einfach auf andere Produkte übertragen: all das soll in Zukunft nicht mehr gehen.
Unternehmen, die mit Testergebnissen und vor allem dem Logo der Stiftung Warentest werben wollen, müssen nach Angaben der Stiftung Warentest ab sofort Logolizenzverträge abschließen. Darin wird genau festgelegt, in welcher Form der Werbende das Logo nutzen darf und wie nicht.
Zwar gab es bisher auch schon entsprechende Nutzungsbedingungen, wer sich nicht daran hielt, konnte allerdings nicht durch die Stiftung wegen Vertragsverstößen, sondern nur wettbewerbsrechtlich durch seine Konkurrenz belangt werden. Das wird nun anders.
Der Lizenzvertrag enthält außerdem eine Lizenznummer, die der Werbende bei seiner Werbung angeben muss. Damit kann sogar der Verbraucher online überprüfen, ob die Werbeaussagen mit den Testergebnissen übereinstimmen.
Aber auch für die, die keine Verstöße begehen, wird es teuer: Für die Nutzung des Logos verlangt die Stiftung Warentest künftig deutlich höhere Gebühren. Je nach Dauer und Umfang können da schon mal zwischen 10.000 und 25.000 Euro fällig werden.
Höhere Gewinne für die Stiftung stehen dabei jedoch nicht im Vordergrund: Die Einnahmen sollen vor allem der Finanzierung einer systematischen Missbrauchskontrolle dienen. Außerdem soll das Geld häufigere Nachtests ermöglichen. Damit soll bei Produkten, die sich schnell verändern lassen, getestet werden, ob der Hersteller die Qualität nach dem Urteil der Tester beibehalten hat.
Promotion mit veralteten Ergebnissen sollen die neuen Verträge ebenfalls verhindern: Die Erlaubnis für entsprechende Werbung mit den Testergebnissen wird künftig auf einen Zeitraum von zwei Jahren beschränkt. (gs)