Europäisches Rechtshilfeabkommen wird im März verabschiedet

Datenschutzregeln bei der Überwachung der Telekommunikation sollen integriert werden.

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  • Florian Rötzer

Bereits am 27. März soll das Europäische Rechtshilfeabkommen in einer Sitzung des Rates für Justiz und Inneres verabschiedet werden. Der aktuelle Entwurf vom 3. Dezember 1999 zielt auf eine engere Zusammenarbeit der europäischen Strafverfolgungsbehörden. Der Einsatz modernster technischer Kommunikationsmittel spielt hierbei eine wesentliche Rolle.

Im Rechtshilfeabkommen wird unter anderem eine Rechtsgrundlage geschaffen, um eine gemeinsame Ermittlungsgruppe verschiedener Mitgliedsstaaten zu errichten und einzusetzen. Wesentlich sind die neuen Bestimmungen zur Überwachung des Telekommunikationsverkehrs zum Zwecke strafrechtlicher Ermittlungen. Geregelt ist die "Überwachung von Personen im Hoheitsgebiet anderer Mitgliedsstaaten ohne deren technische Hilfe" im Artikel 18. Dieser wurde Mitte Februar vom Europäischen Parlament jedoch abgelehnt (Europäisches Parlament stimmt gegen unkontrolliertes grenzüberschreitendes Abhören) Die endgültige Entscheidung trifft jedoch der Rat für Justiz und Inneres.

Auf der Sitzung am 2. Dezember sprach sich der Rat auf Druck Deutschlands erstmals verbindlich und einvernehmlich für die Aufnahme einer Datenschutzbestimmung in das Übereinkommen aus. Nach Auffassung der Deutschen werden sensitive Daten verarbeitet und übermittelt. Aus diesem Grund seien Datenschutzbestimmungen „unverzichtbar". Noch keine endgültige Lösung konnte der Rat bei der sogenannten "Fernsteuerung" erzielen. Dabei geht es darum, dass Telekommunikationsanschlüsse auf eigenem Hoheitsgebiet unter Einschaltung nationaler Diensteanbieter per Fernsteuerung der in einem anderen Mitgliedsstaat liegenden Bodenstation überwacht werden sollen. (Christiane Schulzki-Haddouti)

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