Klage um Elektrosmog durch Mobilfunk-Antenne im Elsass abgewiesen

Ein Berufungsgericht hat die Klage einer Französin zurückgewiesen, die ihre Straßburger Wohnungsgesellschaft verklagt hatte. Es fehlten Beweise für die Überempfindlichkeit gegen elektromagnetische Wellen der 44-Jährigen, meint das Gericht.

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  • dpa

In einem Berufungsverfahren um Elektrosmog durch eine Mobilfunk-Antenne im Elsass hat ein Gericht die Klage einer Französin zurückgewiesen. Es fehlten Beweise für die Überempfindlichkeit gegen elektromagnetische Wellen der 44-Jährigen, befand das Berufungsgericht heute in Colmar. Die Frau hatte ihre Straßburger Wohnungsgesellschaft verklagt und eine Unterkunft in einer störungsfreien Zone gefordert. Die vorgelegten ärztlichen Atteste bescheinigten keine medizinisch feststellbare Überempfindlichkeit, hieß es.

"Ich bin ein Opfer, doch das Gericht hat mich dazu verurteilt, die Anwaltskosten der Wohnungsgesellschaft zu zahlen", sagte die Klägerin nach der Urteilsverkündung. Bereits in erster Instanz hatte das Landgericht in Straßburg im September 2006 die Klage mit dem Argument abgewiesen, dass ihre Beschwerden "subjektiv" seien. Eine Nachmieterin in der beanstandeten Wohnung habe keine gesundheitlichen Probleme bekommen.

Die Frau hatte Störungen angeführt wie Ohrensausen, Nackenschmerzen, Kribbeln und Vibrationen im Gesicht. Ihr waren 2003 bei mehreren Gesichtsoperationen wegen einer Erkrankung Metall-Implantate eingepflanzt worden, die sie als Ursache ihrer Überempfindlichkeit gegen den Elektrosmog bezeichnet hatte.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat 2005 Symptome einer Überempfindlichkeit gegen elektromagnetische Wellen als echt anerkannt, allerdings nicht als Krankheitsbild. Wissenschaftliche Studien haben bislang noch keinen Zusammenhang zwischen dieser Überempfindlichkeit und Mobilfunkantennen herstellen können. In Großbritannien und Schweden sind die Symptome der Elektrosensibilität anerkannt, nicht jedoch in Frankreich und Deutschland. (dpa) / (anw)