Deutsche "Creative Commons"-Lizenz wieder auf der Höhe der Zeit

Creative Commons Deutschland hat die 3.0-Version der hiesigen Lizenzen zur flexibleren Gestaltung des Urheberrechts fertig gestellt, mit der unter anderem das eigenständige EU-Schutzrecht für Datenbanken entkräftet werden soll.

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Creative Commons Deutschland (CC) hat die 3.0-Version der hiesigen Lizenzen zur flexibleren Gestaltung des Urheberrechts fertig gestellt. Ziel der Neuerungen ist es vor allem, die Vertragsbestimmungen für die Veröffentlichung von Werken an die Anfang des Jahres in Kraft getretene zweite Novelle des Urheberrechts für die Informationsgesellschaft anzupassen. Darüber hinaus will die überarbeitete Variante etwa das umstrittene eigenständige EU-Schutzrecht für Datenbanken entkräften.

Der Projektleiter für rechtliche Fragen bei CC Deutschland, John Weitzmann, zeigt sich zufrieden mit der gemeinsam mit Juristen von der Europäischen EDV-Akademie des Rechts und den Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes geleisteten Arbeit: "Nun stehen auch den CC-Begeisterten hierzulande wieder Lizenzen zur Verfügung, die auf der Höhe der nationalen Rechtslage und dem letzten Stand der internationalen Weiterentwicklung sind."

Grundgedanke der "Creative Commons"-Lizenzen ist es, Inhalte in maschinenlesbarer Form mit ausgeweiteten Nutzungsrechten zu versehen und so eine "Infrastruktur für eine freie Kultur" sowie eine Alternative zu den Verwertungsmonopolen der Unterhaltungsindustrie zu schaffen. Anders als beim Urheberrecht oder beim Copyright US-amerikanischer Prägung behalten sich die Künstler bei CC nur einige Rechte vor, während sie die Nutzungsmöglichkeiten für Dritte erhöhen. Die Vertragsformen sind an zahlreiche Länder angepasst, unter anderem seit 2004 an die hiesigen Rechtsbedingungen.

In die neue deutsche Version werden gemäß einem Ende 2007 veröffentlichten Entwurf nun erstmals die so genannten Sui-Generis-Datenbankenrechte mit einbezogen und ein pauschaler Verzicht auf diesen eigenständigen Schutz von Informationssammlungen erklärt. Dadurch soll verhindert werden, dass die über CC-Lizenzen gewährten Freiheiten über den Umweg der Aufnahme in Datenbanken ausgehebelt werden können. Zudem haben die Juristen in die portierten 3.0-Lizenzen eine Möglichkeit aufgenommen, in Voraus für noch nicht bekannte Nutzungsarten umfassende Nutzungsrechte einzuräumen. Damit reagierten sie auf die jüngste Urheberrechtsnovelle.

Weiterhin werden nun ausdrücklich auch gesetzliche Vergütungsansprüche und Zwangslizenzen behandelt. Dazu wird klargestellt, dass sich Autoren die Geltendmachung unverzichtbarer Ansprüche tatsächlich vorbehalten. In Lizenzen ohne Einschränkung der kommerziellen Verwendung wird ferner noch einmal deutlich darauf hingewiesen, dass bei lizenzwidrigen Nutzungen auch verzichtbare Ansprüche und solche aus Zwangslizenzen bestehen bleiben. Damit soll Nutzern von CC-Lizenzen zumindest die Möglichkeit offen stehen, an Abgaben wie Vergütungspauschalen für private Kopien zu partizipieren, die ohnehin anfallen. Hierzu will das deutsche CC-Projekt auch den Dialog mit den Verwertungsgesellschaften wie der GEMA wieder in Gang bringen, die eine Beteiligung am Kuchen der Kopiervergütung bisher ablehnen.

Weitere Änderung: Die Lizenzvariante "Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen" (abgekürzt BY-SA), die zusammen mit der Variante "Namensnennung" (BY) von der Free Software Foundation (FSF) als "freie Lizenz" anerkannt ist, lässt nun im Rahmen der Weitergabe von Werken ein Verlassen des CC-Lizenzmodells zugunsten jedes anderen, gleich wirkenden Vertragskonstrukts zu. Damit wollen die Macher mehr Kompatibilität mit alternativen Lizenzmodellen erreichen und verhindern, dass frei lizenzierte Inhalte in einem Vertragstyp "gefangen" bleiben. Dies sei bisher meist der Fall gewesen und den Zielen alternativer Lizenzierung zum Copyright insgesamt zuwider gelaufen.

Die neuen Texte sind laut CC Deutschland auch bewusst so strukturiert worden, dass die Lizenzen nun besser als früher auch für solche Inhalte verwendet werden können, die nicht alle Voraussetzungen eines "Werkes" im Sinne des deutschen Urheberrechtsgesetzes erfüllen. Sprache und Begrifflichkeiten der Lizenzen haben die Verfasser zudem teilweise den einschlägigen internationalen Abkommen zum geistigen Eigentum angepasst. Dadurch soll die Durchsetzbarkeit der portierten Vertragstexte auch vor ausländischen Gerichten verbessert werden.

Die Veröffentlichung der dritten Lizenzversion will die Community am morgigen Freitag mit einer Party in der Netlabel-Bar breiPott in Berlin feiern. Das musikalische Rahmenprogramm sollen standesgemäß verschiedene Berliner DJ-Künstler mit CC-lizenzierter Musik bestreiten, der Eintritt ist frei. Von Freibier ist aber nicht die Rede. Zugleich startet CC Deutschland eine Spendenkampagne, um die Öffentlichkeitsarbeit etwa mit Aufklärungsbroschüren oder Veranstaltungen auszubauen. (Stefan Krempl) / (jk)