Kartellamt stellt DFL und Kirch bei Bundesliga-TV-Vermarktung ins Abseits
Das Bundeskartellamt hat am heutigen Donnerstag bekannt gegeben, dass es das von der Deutschen FuĂźball Liga und dem Medienunternehmer Leo Kirch geplante neue Konzept zur Vermarktung von TV-Ăśbertragungen aus der FuĂźball-Bundesliga nicht genehmigen wird.
Das Bundeskartellamt hat am heutigen Donnerstag bekannt gegeben, dass es das von der Deutschen Fußball Liga (DFL) und dem Medienunternehmer Leo Kirch geplante neue Konzept zur Vermarktung von TV-Übertragungen aus der Fußball-Bundesliga in den kommenden sechs Jahren in seiner jetzigen Form nicht genehmigen wird. Allerdings stören sich die Wettbewerbshüter nicht so sehr daran, dass das Konzept der Zentralvermarktung (die Medienrechte werden nicht im Wettbewerb von den einzelnen Vereinen, sondern gebündelt und exklusiv durch die DFL vergeben) an sich schon eine Kartellvereinbarung darstellt, die nach dem Europäischen Kartellrecht eigentlich verboten ist. Grund für die ablehnende Haltung des Kartellamts ist vielmehr, dass der Fernsehzuschauer beim vorgelegten Konzept nicht angemessen an den Vorteilen einer solchen Kartellvereinbarung beteiligt wird.
Nach § 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) können Vereinbarungen, die eigentlich verboten werden müssten, weil sie den Wettbewerb behindern, trotzdem genehmigt werden, wenn es zu einer angemessenen Beteiligung der Verbraucher an den Gewinnen oder den Vorteilen einer solchen Vereinbarung kommt. Im Fall von TV-Übertragungen aus der Fußball-Bundesliga (die hierzulande schon seit Jahrzehnten zentral vermarktet werden, während etwa spanische Vereine jeweils eigene Verträge mit TV-Sendern abschließen) sehen die Wettbewerbshüter einen Vorteil für den Verbraucher darin, dass er auf ein "breites Angebot sowohl im Free-TV als auch im Pay-TV zu vergleichsweise moderaten Preisen" zurückgreifen könne. Dies sei in der Vergangenheit weitgehend der Fall gewesen, heißt es beim Kartellamt, weshalb auch die an sich widerrechtliche Kartellabsprache bisher geduldet wurde.
Zu den Vorteilen einer Zentralvermarktung gehöre beispielsweise die Möglichkeit einer gebündelten Highlight-Berichterstattung, erläutert der Präsident des Bundeskartellamtes, Bernhard Heitzer. Dieses Produkt (also die Zusammenfassung eines Spieltages etwa im Rahmen der ARD-Sportschau) bereichere die Angebotsvielfalt und erfreue sich einer hohen Nachfrage. "Vor allem aber begrenzt eine zeitnahe Highlight-Berichterstattung die Möglichkeit, dass die mit dem Erwerb der gebündelten Live-Rechte verbundene Monopolstellung durch überhöhte Pay-TV-Abo-Preise ausgenutzt wird", verdeutlicht Heitzer. Mit dem geplanten neuen Konzept würden sich die Rahmenbedingungen jedoch deutlich zu Lasten der Verbraucher verschlechtern. Denn Kirch und die DFL wollen eine Highlight-Berichterstattung im Free-TV am Samstag künftig frühestens nach 22 Uhr zulassen.
Und das hat rein finanzielle Gründe: Kirch, der die Medienrechte an der Bundesliga ab der Saison 2009/10 sechs Jahre lang über die Firma Sirius vermarkten soll, garantiert der DFL im Gegenzug Einnahmen von durchschnittlich 500 Millionen Euro pro Saison, insgesamt also mindestens drei Milliarden Euro. In dieser Saison kommt die DFL auf rund 420 Millionen Euro an TV-Geldern. Teil der Vereinbarung ist zudem die Gründung einer Gemeinschaftsfirma, die das Bundesliga-Bildmaterial selbst produziert und dann an Fernsehsender, Kabelnetz-Betreiber sowie Mobilfunk- und Internetfirmen verkauft. Je mehr Pay-TV-Pakete verkauft werden, um so höher die Einnahmen. Wird auch die bisher zeitnah sendende Free-TV-Konkurrenz ausgeschaltet, steigt zudem der Preis der Einzelpakete.
Zwar hat die DFL laut Kartellamt in den vergangenen Wochen verschiedene Vorschläge zur Free-TV-Berichterstattung unterbreitet, doch reichten diese den Wettbewerbshütern nicht aus. Zur Diskussion stand den Angaben zufolge beispielsweise eine Live-Übertragung an geraden Spieltagen am Sonntagnachmittag oder zuletzt eine Highlight-Berichterstattung über das Freitagspiel ab 22:15 Uhr. Mit sich reden lassen will das Kartellamt nun erst wieder, wenn DFL und Kirch eine Highlight-Berichterstattung ermöglichen, die "einen wesentlichen Teil des Spieltags" umfasst, "zeitnah" und "an einem weiten Bevölkerungskreisen zugänglichen Sendeplatz" erfolgt. Damit künftig keine "erheblichen Monopolgewinne auf Kosten der Verbraucher" erwirtschaftet werden, untersagt das Kartellamt der DFL und Kirch eine Umsetzung des bislang vorgeschlagenen Modells. (pmz)