Presserat befasst sich weiterhin mit Bildblog-Beschwerden

Das Angebot, das sich kritisch mit dem Boulevardblatt "Bild" befasst, hat nach Ansicht des Deutschen Presserats das Beschwerderecht nicht missbraucht.

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Der Deutsche Presserat sieht in den Beschwerden der Betreiber des mehrfach ausgezeichneten Bildblog keinen Missbrauch des Beschwerderechts. Damit entschied der Presserat laut Mitteilung gegen Einwände des Axel Springer Verlags. Dieser hatte seit Mitte Februar dieses Jahres versucht, zu erreichen, dass Bildblog künftig keine Beschwerden mehr beim Presserat einreichen darf. Das Webangebot befasst sich seit Juni 2004 kritisch mit dem Boulevardblatt "Bild", dem Schwesterblatt "Bild am Sonntag" sowie mit deren Internetauftritt.

Seit 2006 hat Bildblog insgesamt zwölf Beschwerden beim Presserat eingereicht. Davon sind drei noch nicht entschieden. Mit den Beschwerden wurden Verstöße gegen den Pressekodex geltend gemacht. Das Plenum des Presserats meint, Bildblog habe in allen Fällen medienethische Anliegen vorgebracht, mit denen sich der Presserat nach eigener Aufgabenstellung zu befassen hat. Der Axel Springer Verlag hingegen meint, die Beschwerden verfolgten keine ethischen Ziele, Bildblog sei ein kommerziell betriebenes journalistisches Produkt; ein Teil des dort veröffentlichten Inhalts werde durch Beschwerden beim Presserat und die Dokumentation der jeweiligen Ergebnisse erzeugt.

Der Presserat hat außerdem bekannt gegeben, seine Zuständigkeit auf journalistisch-redaktionelle Inhalte der elektronischen Presse ausdehnen zu wollen. Zunächst hatte sich vor Kurzem eine Expertenkommission mit der Klärung der Verantwortung und mit möglichen Ergänzungen des Pressekodex befasst. Die Arbeitsgruppe will im April weiter beraten und Mitte dieses Jahres den Entschlussgremien des Presserats konkrete Vorschläge unterbreiten. (anw)