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25 Euro Ablöse pro Monat Restlaufzeit zahlen Telekom-Kunden, die vor Ablauf ihres iPhone-Vertrags bereits das aktuelle Modell begehren. Mit allen SIM-Karten funktioniert das iPhone danach aber nicht.

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25 Euro Ablöse pro Monat Restlaufzeit sollen Telekom-Kunden bezahlen, die vor Ablauf ihres iPhone-Vertrags bereits das aktuelle Modell begehren. Dieses Angebot löst zwar Geld vom Konto des Kunden, aber nicht die Netzsperre des alten iPhone. Da hilft nur eins: selbst entsperren.

Das iPhone 4 weckt Begehrlichkeiten, auch bei jenen, die schon ein 3GS haben. So fand es ein breites Medienecho, als die Telekom zusätzlich zu den Preisen des neuen Apple-Handys im Juni via Twitter ankündigte: „iPhone 4 Upgrade für Bestandskunden ab 1.7.: Vorzeitige Vertragsverlängerung erstmalig nach 12 Monaten möglich. 25 €/Restmonat Ablöse.“ Computer Bild etwa erläuterte: „Falls Ihr iPhone-Vertrag noch maximal 12 Monate läuft, Sie aber nicht auf das iPhone 4 warten wollen, können Sie sich "freikaufen". Für jeden Monat, den Ihr Vertrag noch läuft, werden 25 Euro fällig. Dazu kommen die für den Tarif üblichen Gerätepreise. Den refinanzieren Sie gegebenenfalls durch den Verkauf Ihres gebrauchten iPhone 3GS.“ Viele andere Online- und Printmedien interpretierten das „Upgrade Anytime“ getaufte Angebot genauso.

Zu schön, um wahr zu sein? Eigentlich nicht: 25 Euro pro Monat ergeben auf die ursprüngliche Vertragslaufzeit von 24 Monaten 600 Euro. Zusammen mit einem Gerätepreis ab 90 Euro je nach Modell entspricht das ziemlich genau dem Preis, den man für ein iPhone 3GS ohne Vertrag etwa in Belgien oder Italien bezahlt hätte. Die Ablöse scheint also kein Geschenk zu sein, sondern ein faires Angebot der Telekom an ihre Kunden.

In der Praxis kann jedoch beim Upgrade Anytime von Fairness keine Rede sein. Denn die Telekom interpretiert den Begriff „Ablöse“ auf eine sehr eigenwillige Art: Während der Rest der Welt darunter den finanziellen Ausgleich für das vorzeitig aufgelöste Vertragsverhältnis versteht, löst die Telekom die mit diesem Vertrag vereinbarte Netzsperre des abgelösten iPhone nicht. Man soll es trotz Zahlung erst entsperrt bekommen, wenn die 24 Monate Mindestlaufzeit des ursprünglichen Vertrags abgelaufen sind. Bis dahin ist das Gerät nicht beliebig nutzbar, sondern bleibt ans Netz der Telekom gefesselt.

Telekom-Sprecher Alexander von Schmettow erklärt das so: „Zwischen Upgrade Anytime und der Entsperrung besteht kein Zusammenhang. Die Laufzeit für die Aufhebung des Netlocks bemisst sich an dem ursprünglichen Originalvertrag, nicht an dem Zeitpunkt der frühzeitigen Vertragsverlängerung. Sie zahlen also die Auslöse bei Upgrade Anytime nicht für die sofortige Entsperrung Ihres Altgerätes, sondern um vorzeitig wieder in den Genuss eines subventionierten Endgeräts zu kommen. Das sind zwei unterschiedliche Dinge.“