Feinstaub: EU-Bürger dürfen "Recht auf saubere Luft" einklagen

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs können Betroffene einen Aktionsplan erzwingen.

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Von
  • Thomas Pany

EU-Bürger, die an viel befahrenen Straßen wohnen, können "bei den zuständigen Behörden die Erstellung eines Aktionsplans erwirken", wenn sie Grund zur Annahme haben, dass die Grenzwerte für Feinstaubpartikel überschritten werden. Das geht aus einem Urteil des Gerichtshofs der europäischen Gemeinschaften in Luxemburg hervor, das am heutigen Freitagvormittag veröffentlicht wurde.

Damit sei dem Recht auf saubere Luft europaweit mehr Geltung verschafft worden, kommentiert der Kläger Dieter Janecek das Urteil. "Niemand kann sich mehr aus der Verantwortung stehlen." Mit dem Urteil sei der Handlungsdruck auf die Behörden deutlich gewachsen, bisher ineffektive Umweltzonen Schritt für Schritt zu verschärfen.

Zwar führt das Urteil aus, dass die staatlichen Stellen nicht verpflichtet sind, "Maßnahmen dahingehend zu ergreifen, dass es zu keinerlei Überschreitung kommt". Aber es wird ihnen auferlegt – unter Aufsicht der nationalen Gerichte – dass sie mit kurzfristigen Maßnahmen im Rahmen eines Aktionsplans dafür sorgen, die Gefahr einer Überschreitung der Grenzwerte oder der Alarmschwellen "auf ein Minimum zu verringern und schrittweise zu einem Stand unterhalb dieser Werte oder Schwellen zurückzukehren."

An dieser Stelle würde der Richterspruch den Behörden einigen Spielraum verleihen, so Janecek, andererseits sei es unrealistisch, dass die Grenzwerte von einem Tag auf den anderen unterschritten werden. Das Urteil verpflichte zu einer stetigen Verbesserung – eine Verantwortung, aus der sich die Behörden nur schwer "herausmogeln" könnten. Realpolitisch werde das Urteil wahrscheinlich zu einer schrittweisen Verschärfung der Umweltzonen führen. Planerisch besser wäre es, auf andere Verkehrskonzepte zu setzen, die den Autoverkehr weniger in den Mittelpunkt setzen, wie dies etwa schon in Kopenhagen praktiziert würde.

Bereits im vergangenen Jahr hatte Janecek mit seiner Feinstaub-Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht für Wirbel gesorgt. Siehe dazu:

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