E-Mail-Fehlbedienung zieht Bußgeld wegen Datenschutzverstoßes nach sich

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat ein Bußgeld gegen eine E-Mail-Absenderin verhängt, weil der umfangreiche E-Mail-Verteiler für alle Empfänger sichtbar war.

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Von
  • Bert Ungerer

Wer einen kompletten E-Mail-Verteiler an zahlreiche Adressaten versendet, missachtet deren Recht auf Datenschutz. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat eine Absenderin, der dieser Fehler unterlaufen war, daher mit einem Bußgeld belegt. Wie die Behörde meldet, hatte die Mitarbeiterin eines Unternehmens eine E-Mail an Kunden versendet, die in den Kopfzeilen einen fast zehn Druckseiten umfassenden E-Mail-Verteiler mit den Adressen der Empfänger enthielt, gefolgt von einer kurzen Auskunft.

Laut BayLDA dürfen E-Mail-Adressen als personenbezogene Daten nur dann an Dritte übermittelt werden, wenn eine Einwilligung oder eine gesetzliche Grundlage vorliegt. Beides war hier nicht gegeben. Wegen der großen Zahl an Betroffenen hat das BayLDA in diesem Fall ein Bußgeld verhängt. Es räumt allerdings ein, dass ein derartiger Verstoß sehr schnell und fahrlässig geschehen kann. Die Höhe des Bußgelds nannte das Amt auch auf Anfrage nicht. Es handele sich nicht um einen strafrechtlichen Verstoß und der Bescheid richte sich gegen eine Privatperson.

Wer E-Mails an größere Verteiler sendet, nutzt dazu üblicherweise das "BCC:"-Feld (Blindkopie). Die Empfänger bekommen die darin enthaltenen Adressen nicht zu Gesicht. In der "To:"- oder "CC:"-Zeile eingetragene E-Mail-Adressen bleiben hingegen Bestandteil jeder versendeten E-Mail – so auch in diesem Fall.

Das BayLDA kritisiert, dass manche Unternehmen "dieser Fragestellung offensichtlich nicht die entsprechende Bedeutung beimessen", und plant in einem ähnlichen Fall in Kürze einen Bußgeldbescheid gegen die Unternehmensleitung des betreffenden Mitarbeiters zu erlassen. (un)