Keine Aussage von Altkanzler Schröder im Mobilcom-Prozess

Schröder und andere Politiker hätten laut Verteidigung bezeugen sollen, dass der frühere Mobilcom-Chef Gerhard Schmid 2002 zahlungsfähig war. Das Gericht stufte die Beweiskraft ihrer möglichen Aussagen jedoch als bedeutungslos ein.

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  • dpa

Im Strafprozess gegen den Ex-Milliardär und früheren Mobilcom-Chef Gerhard Schmid wird es entgegen Forderungen der Verteidigung keine Aussage von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) geben. Das Landgericht Kiel lehnte heute einen entsprechenden Beweisantrag der Anwälte ab. Schmids Verteidiger hatten auch die Ex-Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) und Werner Müller (parteilos) laden wollen. Dies wurde von der Kammer ebenfalls abgelehnt. Die Politiker hätten laut Verteidigung bezeugen sollen, dass der damalige Telekommunikationsunternehmer Schmid im Jahr 2002 noch hohe Schadensersatzforderungen gegen France Telecom offen hatte und damit zahlungsfähig war. Das Gericht stufte die Beweiskraft ihrer möglichen Aussagen jedoch als bedeutungslos ein.

Der Begründung zufolge geht es hier um umstrittene Forderungen. Die Politiker hätten demnach nur bezeugen können, dass Schmid schon damals Ansprüche geltend machen wollte. Ob diese berechtigt waren, hätten die Politiker aber nicht bezeugen können. Dazu sei zum Beispiel eine Gerichtsentscheidung nötig. Das Gericht muss über 14 weitere Beweisanträge entscheiden, unter anderem über eine mögliche Aussage von Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann.

Zuvor war die Verteidigung schon mit einem Antrag auf Ablösung des Staatsanwalts gescheitert. Schmids Rechtsanwälte hatten vor allem angeprangert, dass Ankläger Axel Goos in einem anderen Verfahren gegen ihren Klienten die Unterstützung der Anwälte von France Telecom in Form eines 25-seitigen Gutachtens in Anspruch genommen habe. Das Landgericht sah keinen Beleg für Befangenheit. Die Staatsanwaltschaft habe das Gutachten nicht in Auftrag gegeben, sagte der Vorsitzende. Es sei auch nicht zu beanstanden, dass die Angaben aus dem Papier zu weiten Teilen in die Vorwürfe der Staatsanwälte übernommen wurden.

Die Anklage wirft dem Ex-Manager vor, im Jahr 2002 Firmenanteile ohne Gegenleistung verkauft und damit Bankrott begangen zu haben. Die Landesbank Sachsen hatte nach Angaben der Staatsanwaltschaft zuvor einen Titel gegen Schmid über eine Forderung in Höhe von umgerechnet mehreren Millionen Euro erwirkt. Eine Pfändung der Gesellschaftsanteile durch die Landesbank sei jedoch erfolglos geblieben. Die Kammer setzt das Wirtschaftsstrafverfahren am 5. November fort. (dpa) / (anw)