Politiker wollen Eignung von LKW-Mautdaten für Fahndungszwecke prüfen

Eine Abordnung von Bundestagsabgeordneten soll zusammen mit Beamten aus dem Justizministerium das Unternehmen Toll Collect besuchen und klären, welche Daten überhaupt vorhanden sind.

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Von
  • Detlef Borchers

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum automatischen Scannen von KFZ-Kennzeichen ist Bewegung in die Frage gekommen, mit welchen Daten der von der Firma Toll Collect betriebenen LKW-Maut überhaupt gefahndet werden darf. Dabei offenbaren Politiker aller Couleur ihre (Un-)Kenntnis darüber, wie das Mauterhebungssytem überhaupt funktioniert. Nun soll laut Informationen der Süddeutschen Zeitung eine Abordnung von Parlamentariern zusammen mit Beamten aus dem Justizministerium das Unternehmen Toll Collect besuchen und klären, welche Daten überhaupt vorhanden sind.

Unmittelbar nach dem Kennzeichen-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hatte eine Sprecherin des Justizministeriums vorbehaltlich der genauen Prüfung erklärt, dass die beabsichtigte Fahndung in den Mautdaten vom Urteil nicht betroffen sei. Es gehe nur um die Nutzung von LKW-Daten, nicht aber um eine Datensammlung von anderen Fahrzeugen. Bereits vor dem Urteil wollte der Grünen-Politiker Jerzy Montag von der Justizministerin wissen, ob die jetzige Speicherung der Mautdaten "gigantisch ausgeweitet" werden soll. Nach Montags Angaben würden nur die Daten von LKW gespeichert, die die Maut nicht bezahlt haben. Unter dieser Vorgabe sei eine richtige Fahnung in den Mautdaten gar nicht möglich. Ähnlich äußerte sich für die FDP-Fraktion Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: "Es gibt keinen umfangreichen LKW-Mautdatenbestand, da nur die Beitragssünder gespeichert werden."

Der verkehrspolitische Sprecher der SPD, Uwe Beckmeyer sah in seiner Stellungnahme ein Ende der Debatte um das Mautgesetz (PDF-Datei), das seinerzeit mit den Stimmen von CDU und SPD verabschiedet wurde und eine strikte Zweckbindung der LKW-Mautdaten allein für Abrechnungszwecke vorgab. Beckmeyer erklärte alle Pläne von Innenminister Schäuble, die Mautdaten als Fahndungsdaten zu nutzen, für obsolet. Die Strafverfolgung mit Hilfe von Mautdaten sei von Karlsruhe ausgebremst worden.

Ganz anders interpretierte für die CDU der Innenpolitiker Wolfgang Bosbach die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung vertrat er die Ansicht, es sei genug Raum dafür vorhanden, elektronisch erfasste Mautdaten für die Verfolgung von "sehr schweren Straftaten" zu nutzen. Er kündigte einen Besuch bei der Firma Toll Collect an, um zu erfahren, welche technischen Möglichkeiten es tatsächlich gebe, um Tätern mit Hilfe der Mautdaten auf die Spur zu kommen.

Von der technischen Seite her ist die Fahndung mit Mautdaten vor allem eine Frage der Softwareprogrammierung und der Hardware-Skalierung. Derzeit erfassen die "Mautbrücken", die als Enforcement-Stationen auf deutschen Autobahnen installiert sind, alle Vehikel. Nach Auswertung der Größe werden die PKW-Daten gelöscht, die LKW-Kennzeichen überprüft. Softwareseitig kann das Löschen der PKW-Daten abgestellt werden. Für eine Fahndung ist weiterhin wichtig, dass nur wenige Mautbrücken "scharf" geschaltet sind und Daten zum Rechenzentrum von Toll Collect schicken. Hier müssten Ermittler bei einer Fahndung gezielt alle für einen Fluchtweg in Frage kommenden Mautbrücken aktivieren lassen. Außerdem müssten sie eigene Speicher- und Rechenkapazitäten benutzten, ist aus Kreisen von Toll Collect zu hören. Das Unternehmen will bei entsprechend geänderter Gesetzeslage zwar mit den Behörden zusammenarbeiten, dabei aber nicht den normalen Mautbetrieb belasten.

Unabhängig von der Debatte um die "Mautfahnung" deutet sich auf europäischer Ebene ein Umdenken bei der Maut an. Auf dem Jahresempfang der Internationalen Straßentransport-Union in Brüssel hat der zuständige EU-Kommissar Jacques Barrot eine Neufassung der europäischen Mautrichtlinie zum 10. Juni angekündigt. Mit der Neufassung soll eine Zweckbindung der Mauteinnahmen kommen, die es bisher nicht gibt. Danach dürfen Mautgelder künftig nur für Ausbau und Optimierung des Verkehrsnetzes eingesetzt werden oder dazu benutzt werden, schadstoffarme LKW zu fördern. Von den rund 3,3 Milliarden Euro Mauteinnahmen des Jahres 2007 wurden nach einer aktuellen Auskunft der Bundesregierung 2,21 Milliarden in die Verkehrsinfrastruktur investiert. Dabei wurden 683 Millionen Euro in die Pflege des Schienennetzes und 227 Millionen Euro in den Ausbau von Wasserstraßen investiert, was nach der angekündigten Neufassung problematisch werden wird.

Auch der heute von Verkehrsminister Tiefensee vorgestellte neue Masterplan Güterverkehr und Logistik wird sich auf das LKW-Mautsystem auswirken. So sollen die Mautgebühren in Zukunft zeitabhängig erhoben und damit der LKW-Verkehr auf billigere Nachtstunden verlegt werden. Neben dieser "Mautspreizung" will Tiefensee "Transitverkehre durch Schaffung neuer Anlieferungswege verkürzen oder ganz vermeiden", was die einschlägigen Lobbygruppen der Spediteure bereits heftig kritisieren. Allgemein wird bezweifelt, ob eine Verhinderung des LKW-Transitverkehrs durch Deutschland mit der europäischen Wegerechtsrichtlinie vereinbar ist, die die freie Wahl der Fahrtstrecken garantiert. (Detlef Borchers) / (anw)