Schweizer Nationalrat lehnt präventive Überwachung ab

Eine vom Bundesrat angestrebte Änderung des Bundesgesetzes über Maßnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit, die vorbeugende Überwachung von Terrorverdächtigen und Online-Durchsuchungen vorsieht, hat im Schweizer Nationalrat keine Mehrheit gefunden.

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Der Schweizer Nationalrat hat mit 92 gegen 79 Stimmen eine Änderung des seit 1998 geltenden "Bundesgesetzes über Maßnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit" abgelehnt. Das unter dem Kürzel BWIS II bekannt gewordene Vorhaben der Regierung, des Bundesrats, sah unter anderem die präventive Überwachung von Terrorverdächtigen und Online-Durchsuchung von Computern durch den Staatschutz vor. Der Nationalrat folgte mehrheitlich der Linie der Grünen und der SP, die argumentiert hatten, BWIS II schränke die Freiheit der Bevölkerung zu stark ein und verletze somit die Verfassung.

SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger-Oberholzer wies in der Debatte zur Gesetzesänderung auf die Schweizer Rechtskommission hin, die im Sommer dieses Jahres BWIS II abgelehnt hatte. Die Kommission vertrat seinerzeit den Standpunkt, dass das geltende Strafrecht Ermittlern bereits genügend Spielraum biete und die Privatsphäre Einzelner nicht zu sehr beeinträchtigt werden sollte. Alec von Graffenried von den Grünen bezweifelte nicht, dass es eine terroristische Bedrohung gebe und gegen sie vorgegangen werden müsse, ein Übermaß an Prävention könne aber die Freiheit einschränken. "Neue, schwammig formulierte und uferlose Kompetenzen wollen wir nicht. Unsere Freiheit ist uns zu wichtig, als dass wir sie einem diffusen Sicherheitsbedürfnis opfern möchten."

Auch innerhalb der Parteien CVP und FDP war der präventive Lauschangriff umstritten. Sie wollten dem Vorhaben zwar zustimmen, den Gesetzentwurf aber nach einer zweiten Abstimmung zurücksenden, unter anderem mit der Maßgabe, die Begriffe innere und äußere Sicherheit, geschützte Rechtsgüter und abstrakt gehaltene Verdachtsmerkmale zu konkretisieren. Auch sollte die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes überprüft werden.

Bundesrat Samuel Schmid meint, die Schweiz brauche dringend die Gesetzänderung, sie sei "schon jetzt spät dran". Zuvor hatte er dem Nationalrat dargelegt, dass die Regierung aber auch bereit gewesen wäre, eine Zurückweisung zu akzeptieren, um sich dann das Gesetz erneut vorzunehmen, dabei die Kritikpunkte der Rechtskommission und ein bereits in Auftrag gegebenes Gutachten von außen zu berücksichtigen. Das Gesetz geht nun an die zweite Kammer, den Ständerat. (anw)