Gericht verbietet iPhone-Werbung der Telekom

Auf Antrag des VoIP-Betreibers Indigo Networks hat das Hamburger Landgericht der Telekom zentrale Werbeaussagen ihres iPhone-Tarifs untersagt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 330 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Christian Kirsch

Die Deutsche Telekom darf ihren iPhone-Tarif "Complete" nicht länger mit "freiem Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate" bewerben. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Hamburg (Aktenzeichen 315 O 360/08) hervor. Es erging auf Antrag der VoIP-Anbieters Indigo Networks (Sipgate). Die Firma hatte geklagt, da der Internetzugang keineswegs frei sei: VoIP-Verbindungen etwa sind ebensowenig zulässig wie die Nutzung von Instant-Messenger-Protokollen. Die Telekom schließt auch "IP-VPN" auf dem iPhone aus. Ein PPTP- und ein L2TP-Client sind auf dem iPhone jedoch vorinstalliert; beide erlauben verschlüsselte Verbindungen etwa in Firmennetze.

Auch von einer unbegrenzten Flatrate könne keine Rede sein, da die Telekom die Bandbreite des Zugangs ab einem Volumen von 5 GByte (Complete XL) oder schon 300 MByte (Complete M) auf ISDN-Tempo drosselt, meint Indigo Networks. Nach Auffassung des VoIP-Anbieters sind wegen dieser Beschränkung "zahlreiche Dienste, wie beispielsweise Internetradios oder Videofilmstreams, gar nicht oder nur erheblich eingeschränkt nutzbar."

Indigo Networks hat für die erste Version des iPhone einen VoIP-Client als Betaversion bereitgestellt, der auf geknackten Geräten läuft. Die Telekom mahnte die Düsseldorfer Firma dafür ab. Unter anderem kritisierte der Mobilfunkkonzern, Kunden sei nicht klar, was eine Beta-Version ist und Indigo fordere indirekt zum Knacken des iPhone auf. Bislang weigert sich Indigo Networks, die geforderte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. (ck)