Gesetzgebungsverfahren im Internet
Bei der Novellierung des Datenschutzrechts soll die Einbeziehung des Internet in bundesdeutsche Gesetzgebungsverfahren ausprobiert werden.
Ein Versuchsprojekt soll anhand der Novelle des Datenschutzrechts die Möglichkeiten einer Einbeziehung des Internet in Gesetzgebungsverfahren ausloten. Jörg Tauss, Beauftragter für Neue Medien der SPD-Bundestagsfraktion und Koordinator des Experiments, stellte anläßlich eines CeBIT-Besuchs den Projektplan vor.
Im Juni werde in Berlin ein Workshop stattfinden, auf dem man beginnen wolle, das Datenschutzrecht von Grund auf neu zu erarbeiten, sagte Tauss. Dazu werde man im Vorfeld über eine noch einzurichtende Homepage einen Call for Papers absetzen. Die Homepage solle als Diskussionsplattform dienen und möglichst viele Informationen bereitstellen, die im Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsverfahren stehen, beispielsweise Publikationen und Terminhinweise. So könne man eine hohe Transparenz demokratischer Vorgänge erreichen, meinte der SPD-Politiker. Das Thema Datenschutz erachtet er als besonders geeignet für den Internetversuch, da seiner Ansicht nach alle am Datenschutzrecht interessierten Personen und Verbände das Internet als Kommunikationsmedium nutzen.
Ăśber die technische Realisierung des Internetauftritts von dem Projekt sei noch nicht entschieden. Allerdings habe schon die Initiative D21, das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung und auch die SPD-Fraktion selbst Interesse an einer Zusammenarbeit angekĂĽndigt, berichtete Tauss. (chr)