DGB fordert neue Datenschutzoffensive
Der Deutsche Gewerkschaftsbund beklagt in einem Positionspapier die um sich greifende Datensammelwut in Staat und Wirtschaft und spricht sich für einen konsequente Verfolgung des Missbrauchs persönlicher Informationen aus.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) beklagt die um sich greifende "Datensammelwut" in Staat und Wirtschaft. "In der modernen Informationsgesellschaft werden fast überall Daten hinterlassen, die es ermöglichen, Persönlichkeitsprofile einzelner Bürgerinnen und Bürger herzustellen", heißt es in einem aktuellen Positionspapier (PDF-Datei) der Justiziare der Arbeitnehmervertretung. Das Zusammenführen der unterschiedlichen Daten und die weltweite Vernetzung würden eine fast lückenlose Überwachung etwa bei der Kombination von Mobilfunk-, Zahlungsverkehr- und Reisedaten ermöglichen. Ein Ende des Speicherwahns sei nicht abzusehen.
Aus den jüngsten Skandalen wie der Panne bei einer Softwarefirma, bei der die Meldeangaben von etwa 500.000 Bürgern monatelang frei im Internet verfügbar gewesen seien, müssen daher dem DGB zufolge die notwendigen Rückschlüsse gezogen werden. "Erforderlich ist eine neue Datenschutzoffensive in Gesellschaft und Betrieben", schreiben die Juristen der Gewerkschaftsvereinigung, der unter anderem auch Arbeitnehmervertretungen der Polizei angehören. Die Verletzung des Datenschutzes müsse gravierende Strafen zur Folge haben, macht sich der DGB für gesetzliche Verschärfungen stark. "Es darf nicht sein, dass Unternehmen die Bußgelder aus der Portokasse bezahlen können."
Konkret ist dem Gewerkschaftsbund etwa die Anfang des Jahres in Kraft getretene verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten ein Dorn im Auge. Mit dem Gesetzentwurf über den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) bestehe ebenfalls die Gefahr einer missbräuchlichen Verwendung. Dabei könne der externe Zugriff zwar weitgehend durch entsprechende Sicherungssysteme ausgeschlossen werden.
Die Versuchung, vorhandene Daten auch zweckentfremdet zu nutzen, erhöht sich der Stellungnahme zufolge aber zwangsläufig mit jedem neuen erhobenen Datensatz. Die Sammelleidenschaft der staatlichen Behörden und privaten Unternehmen gerate außer Kontrolle. Die Sensibilität für den Schutz der Privatsphäre drohe verloren zu gehen, auch wenn die Gründe für die Speicherung und Auswertung personenbezogener Daten wie Terrorismusbekämpfung, Verhinderung der Steuerhinterziehung, Erfüllung von Kundenwünschen oder Optimierung der Gesundheitsvorsorge aus Sicht der einzelnen entsprechenden Institutionen häufig durchaus legitim seien. Entscheidend sei letztlich das Gebot der Verhältnismäßigkeit, wobei vor allem die Eingriffe in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung tabu sein müssten.
Im Einzelnen spricht sich der DGB dafür aus, dass die Erhebung von Daten kein Selbstzweck sein dürfe und für das ausgewiesene und klar begrenzte Ziel unbedingt erforderlich sein müsse. Bei jeder Datenerfassung sei festzulegen, "wer speichert was zu welchem Zweck, wie lange und wer hat Zugriff". Es gehe darum, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Diesem Gedanken der Datenvermeidung laufe etwa die "problematische Entwicklung" bei der Videoüberwachung zuwider.
Angesichts der "jüngsten Auswüchse in der Wirtschaft stellen wir die Frage nach der Unternehmenskultur und Rechtstreue einiger deutscher Unternehmen beim Umgang mit persönlichen Daten ihrer Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner", geht der Gewerkschaftsbund auch auf die namentlich aber nicht erwähnten Skandale bei der Deutschen Telekom und bei Lidl ein. "Datenschutz scheint in diesen Unternehmen nicht ernst genommen zu werden." Die Aufgabe, hier zu sensibilisieren und Persönlichkeitsrechte zu wahren, muss von allen verantwortlichen Akteuren im Unternehmen geleistet werden. Auch Aufsichtsräte und Betriebsräte müssten sich deshalb verstärkt mit der Kontrolle der Einhaltung von Schutzrechten auseinandersetzen. In Betriebsvereinbarungen oder Compliance-Erklärungen seien Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit im Betrieb festzulegen. Es müsse gewährleistet sein, dass Datenschutzbeauftragte unabhängig seien.
Um das Recht von Beschäftigten auf informationelle Selbstbestimmung zu gewährleisten, hält die Vereinigung zudem ein unter anderem auch von der SPD-Spitze gefordertes eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz für unverzichtbar. Weiter müsse die Transparenz beim Umgang mit persönlichen Informationen verbessert werden. Die Betroffenen müssten nicht nur über Zwecke, Verarbeitung sowie Nutzung der Datenhaltung und die Rechtsgrundlage zur Erhebung der Angaben aufgeklärt werden. Darüber hinaus seien sie über das Löschungsverfahren in Kenntnis zu setzen. Auch müssten ihnen Rechte zum Einsehen und gegebenenfalls zur Korrektur eingeräumt werden. Datenschützer und vor allem Oppositionsparteien haben sich im Frühsommer zuvor ebenfalls für eine neue "Datenschutzkultur" eingesetzt. (Stefan Krempl) / (jk)