Piraten wollen Datenweitergabe an Ermittler einschränken

Zwei Mitglieder der Partei haben beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen das nun geltende Gesetz zur Bestandsdatenauskunft eingereicht.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 120 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • dpa

Die Piratenpartei will den Zugriff deutscher Ermittlungsbehörden und Geheimdienste auf Informationen von Handy- und Internetnutzern stärker einschränken. Dazu reichten zwei Mitglieder der Partei eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Sie wehren sich damit gegen das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft, das erst am heutigen Montag in Kraft getreten war. Einer der Beschwerdeführer ist der schleswig-holsteinische Landtagsabgeordnete Patrick Breyer, der bereits die Vorgängerregelung in Karlsruhe zu Fall brachte.

In dem Gesetz wird festgelegt, unter welchen Bedingungen Polizei, Ermittlungsbehörden und Nachrichtendienste die Bestandsdaten bei Telefonanbietern abfragen dürfen. Bestandsdaten sind feste Informationen zu einem Telefon- oder Internetanschluss, etwa wem der Anschluss gehört und wo diese Person wohnt. Um Zugangscodes und Passwörter zu erfahren, brauchen die Ermittler die Genehmigung eines Richters. Den Piraten gehen diese Regelungen zu weit.

"Die Geheimdienste dürfen fast grenzenlos auf diese Daten zugreifen, sie benötigen nicht mal einen konkreten Verdacht", sagte Katharina Nocun, politische Geschäftsführerin der Piratenpartei und die zweite Beschwerdeführerin, am Montag der dpa. Die Herausgabe von PIN und Passwörtern lehnt sie ab: "Wer das hat, der weiß wer ich bin, wie ich denke." Nocun hofft auf zusätzliche Unterstützer für die Beschwerde, der sich weitere Bürger anschließen können. Über 4000 Menschen hätten das bereits getan. (anw)