Schäuble: Rasante technische Entwicklung führt zu Ermittlungshindernissen
Bundesinnenminister Schäuble betont im Telepolis-Gespräch, dass "die Sicherheit der Bürger fundamentaler Staatszweck" sei.
- Florian Rötzer
In einem Gespräch, das Telepolis mit dem Bundesinnenminister führte, wies Wolfgang Schäuble darauf hin, dass die "Digitalisierung" große Veränderungen mit sich gebracht habe: "Moderne Technologien wie IT und Internet bestimmen nicht nur unsere Arbeitsabläufe und Arbeitsweisen, sondern bergen auch Risiken in sich, auf die wir eine Antwort finden müssen. Nicht nur müssen wir unsere IT-Systeme hinreichend zu schützen wissen, wir müssen die Sicherheitsorgane auch in die Lage versetzen, terroristische oder kriminelle Machenschaften, die sich der modernen Technologie bedienen, aufzudecken und zu verfolgen."
Der Minister wies in diesem Zusammenhang noch einmal auf die geforderte Maßnahme der Online-Überwachung hin. Dabei gehe es nicht um eine "Rundumüberwachung", man müsse nur mit der technischen Entwicklung Schritt halten: "Die rasante technische Entwicklung im Bereich der Informationstechnik führt dazu, dass die Sicherheitsbehörden zunehmend an Ermittlungshindernisse stoßen. Um auch zukünftig eine effektive Gefahrenabwehr zu gewährleisten, muss gesetzgeberisch dafür Sorge getragen werden, dass keine Räume entstehen, in denen Terroristen ungestört ihrem Tun nachgehen können."
Schäuble betonte, dass die Sicherheit "fundamentaler Staatszweck und erste Voraussetzung für ein Leben in Freiheit" sei. Die Sicherheit werde aber nicht die Freiheit gefährden, weil sichergestellt sei, dass bei jeder staatlichen Maßnahme der "rechtsstaatliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet" werde. Auf die Frage, ob er nicht Bedenken habe, dass der heutige demokratische Rechtsstaat, der die Anwendung der stetig erweiterten Überwachungsmöglichkeiten begrenzt, einmal in ein autoritäres Regime umkippen könne, das dann alle Instrumente zur uneingeschränkten Verfolgung von Opposition schon zur Verfügung hat, antwortete Schäuble: "Diese Frage stellt sich im Grunde nicht. Denn aus den von mir dargestellten Erwägungen heraus wird es nie zur 'uneingeschränkten' Anwendung freiheitsbeschränkter Maßnahmen kommen."
Das vollständige Interview mit Bundesinnenminister Schäuble in Telepolis:
(fr)