Urteil gegen ehemaligen Qwest-Chef aufgehoben
Ein Berufungsgericht hob das Hafturteil gegen den ehemaligen Qwest-CEO Joseph Nacchio wegen eines Verfahrensfehlers auf und ebnete den Weg für einen neuen Prozess.
Ein US-Berufungsgericht hat die Verurteilung wegen Insiderhandels des ehemaligen Qwest-CEOs Joseph Nacchio aufgehoben und den Weg für ein neues Verfahren geebnet. Die Berufungskammer in Denver (US-Bundesstaat Colorado) monierte einen Verfahrensfehler des im Prozess vorsitzenden Bundesrichters Edward Nottingham, heißt es im Wall Street Journal. Es sei "falsch" gewesen, der Verteidigung die Zeugenanhörung eines Experten zu verweigern, der die Geschworenen möglicherweise hätte umstimmen können.
Nacchio war im vergangenen Jahr zu sechs Jahren Haft und einer Geldstrafe von 19 Millionen US-Dollar verurteilt worden. Darüber hinaus sollte Nacchio rund 52 Millionen US-Dollar Gewinn aus illegalen Aktiengeschäften abgeben. Ein Geschworenengericht hatte den Manager des Telekommunikationsunternehmens in 19 Anklagepunkten des Insiderhandels schuldig gesprochen. Nacchio ging in Berufung und blieb daher auf freiem Fuß.
Dem ehemaligen CEO werden Aktienverkäufe für rund 52 Millionen US-Dollar zur Last gelegt, die er im Wissen um finanzielle Probleme noch vor Bekanntwerden eines größeren Bilanzskandals getätigt haben soll. Darüber hinaus habe er als Vorstandschef die Verantwortung für die Vertuschung von finanziellen Problemen in den Bilanzen getragen.
Qwest hatte 2002 einräumen müssen, in den Jahren 1999 bis 2001 mehr als eine Milliarde US-Dollar an Umsätzen falsch verbucht zu haben. Insgesamt ging es um die Bilanzierung von Umsätzen in Höhe von 2,2 Milliarden US-Dollar bis 2002. Auch andere US-Unternehmen waren zu der Zeit wegen Bilanzierungsfehlern ins Visier der Börsenaufsicht und der Ermittlungsbehörden geraten.
Für die Staatsanwaltschaft ist die Aufhebung des Urteils "ein Rückschlag, aber keine Niederlage". Das Berufungsgericht habe festgestellt, dass die Anklage genügend Beweise vorgelegt habe, um Nacchio den Insiderhandel nachzuweisen. Hätte das Gericht die Beweise für nicht ausreichend erklärt, dürfte gegen Nacchio nicht ein zweites Mal verhandelt werden. Der Weg für ein neues Verfahren steht nun offen. Die US-Regierung kann nun eine Überprüfung der Berufungsentscheidung fordern oder Nacchio erneut anklagen. Einem neuen Prozess müsse ein anderer Richter vorsitzen, ordnete die Berufungskammer an. (vbr)