Arcor muss Werbeanrufe bei Call-by-Call-Kunden einstellen

Die gelegentliche Nutzung einer Call-by-Call-Vorwahl begründe noch keine stetige Geschäftsbeziehung, die Arcor als Berechtigung für Telefonwerbung interpretieren könnte, befand das Landgericht Frankfurt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Das Telekommunikationsunternehmen Arcor hat in einem Rechtsstreit mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eine Niederlage einstecken müssen. Die Verbraucherschützer hatten geklagt, weil Arcor Nutzer der Call-by-Call-Vorwahl 01070 anrufen ließ, um ihnen eigene Produktangebote zu unterbreiten. Während Arcor argumentierte, mit der Nutzung der Spar-Vorwahl gingen Kunden automatisch eine Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmen ein, sah die Verbraucherzentrale NRW darin nichts anderes als ungefragte und damit verbotene Telefonwerbung.

Das Landgericht Frankfurt folgte den Ausführungen der Verbraucherschützer. Die gelegentliche Nutzung der Call-by-Call-Vorwahl 01070 des Unternehmens begründe noch keine stetige Geschäftsbeziehung, die Arcor als Berechtigung für Telefonwerbung interpretieren könnte, entschieden die Richter (Az.: 2-18 0 26/07). Verstöße werden mit Ordnungsgeldern bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft geahndet. Unternehmenssprecher Michael Peter erklärte, man habe bereits Maßnahmen eingeleitet, damit künftig nur noch Kunden angerufen werden, die ihre Einwilligung gegeben haben. (pmz)