Bundesrat nickt BKA-Gesetz endgültig ab

Die Länderkammer hat einen Tag nach dem Bundestag die im Vermittlungsausschuss geänderte Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) und heimliche Online-Durchsuchungen gebilligt.

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Der Bundesrat hat nur einen Tag nach dem Bundestag in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag die im Vermittlungsausschuss geänderte Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) gebilligt. Die Länderchefs beschlossen das umkämpfte Vorhaben erwartungsgemäß mit der denkbar knappsten Mehrheit von 35 gegen 34 Stimmen. Nach einem mehrjährigen Streit in der großen Koalition und zwischen Bund und Ländern kann der Vorstoß nach der Unterschrift von Bundespräsident Horst Köhler (CDU) zum Jahreswechsel in Kraft treten. Die Wiesbadener Polizeibehörde erhält damit umfangreiche neue Befugnisse, die der Terrorismusbekämpfung dienen sollen. Dazu gehören heimliche Online-Durchsuchungen, Rasterfahndungen, das präventive Abhören der Telekommunikation nebst Internet-Telefonie oder die Möglichkeit zum Abfragen von Verbindungsdaten und zur Ortung von Mobiltelefonen.

Nicht nur die Opposition, Verbände von Internetprovidern sowie von Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten, Ärzten und Journalisten, deren Zeugnisverweigerungsrecht beschnitten wird, lehnten die Initiative bis zum Schluss nachdrücklich ab. Auch in der SPD gab es Abweichler von der Parteilinie. So bekräftigte die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue im Bundesrat heute noch einmal ihre Bedenken etwa gegen die Aushöhlung des Informanten-, Mandanten- und Patientenschutzes. "Auch nach der Einigung zwischen Union und SPD gilt: Das BKA-Gesetz ermöglicht unangemessene und ungerechtfertigte Eingriffe in die Privatsphäre eines jeden Bürgers", betonte zudem Fabian Löffler, Landesvorsitzende der Jusos Rheinland-Pfalz. Die Jungsozialisten würden das BKA-Gesetz ablehnen. "Es zeigt sich abermals, dass die Arbeit der großen Koalition in die falsche Richtung weist." Solch ein Gesetz hätte mit Beteiligung der SPD nicht beschlossen werden dürfen.

Die Hamburger SPD griff den schwarz-grünen Senat dagegen an, weil dieser keine gemeinsame Haltung zum BKA-Gesetz finden konnte und sich bei der Abstimmung in der Länderkammer enthielt. Die Sozialdemokraten in der Hansestadt streichen heraus, dass gerade auf Initiative ihrer Bundespartei die rechtsstaatlichen Anforderungen an das Gesetz gestärkt worden seien. "Es hätte Hamburgs Verantwortung nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 gut zu Gesicht gestanden, diesem Kompromiss zuzustimmen", meinte SPD-Innenexperte Andreas Dressel. Dem grünen Justizsenator Till Steffen warf er vor, "sich mit Hinweis auf die Verfassung als Vorkämpfer für die Grundrechte zu produzieren." In Hamburg akzeptierte er derweil "Verfassungswidrigkeiten im dortigen Polizeigesetz stillschweigend". Dieses räume den Behörden teils größere Eingriffsmöglichkeiten ein als das BKA-Gesetz.

Von einem "schwarzen Tag für die Rechte der Patienten" sprach der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Jörg-Dietrich Hoppe. Wenn das BKA-Gesetz in der beschlossenen Form in Kraft trete, gelte das Arztgeheimnis nur noch mit großen Einschränkungen. Hoppe kündigte an, dass auch die BÄK das Bundesverfassungsgericht anrufen werde. Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum, Ex-Bundestagsvizepräsident Burkard Hirsch (beide FDP) und der Anwalt Peter Schantz erklärten bereits vorab, ihre geplante Verfassungsbeschwerde werde "gemeinsam mit Beschwerdeführern aus dem Bereich der Medien, der Ärzteschaft und anderen" in Kürze eingelegt. Vertreter der Grünen und die Telepolis-Autorin Bettina Winsemann ("Twister") wollen ebenfalls nach Karlsruhe ziehen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sieht der angekündigten Verfassungsklage jedoch gelassen entgegen. Er sei sich sicher, sagte er im ZDF, dass dieses Gesetz in allen Punkten dem Grundgesetz entspreche.

Zu den technischen und rechtlichen Details der heimlichen Online-Durchsuchung und des Bundestrojaners veröffentlichte c't in Ausgabe 25/08 einen Hintergrundartikel:

Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-Bekämpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(Stefan Krempl) / (jk)