Kostenlose Handys könnten Händlern teuer zu stehen kommen

Geht es nach Finanzbeamten aus Baden-Württemberg ist auch für kostenlose Handys zum Vertrag Umsatzsteuer fällig. Auf Händler oder Mobilfunkprovider könnten deswegen erhebliche Nachzahlungen zukommen. Anfang 2014 entscheidet darüber der Bundesfinanzhof.

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Handys zum Nulltarif beim Abschluss eines neuen Mobilfunkvertrag könnten bald der Vergangenheit angehören. Laut einem Bericht des Handelsblatts fordern Finanzbeamte in Baden-Württemberg auch für subventionierten Smartphones die Zahlung der Umsatzsteuer. Nicht etwa auf den reduzierten Preis von meist einem oder keinem Euro, sondern auf den ursprünglichen, also vollen Einkaufspreis; zumindest dann, wenn das Handy vom Händler dazugegeben wurde. Darüber soll nun Anfang 2014 der Bundesfinanzhof entscheiden (Aktenzeichen XI R 39/12).

Anfang 2014 will der Bundesfinanzhof entscheiden, welche Steuern für subventionierte Handys fällig sind.

Im Verfahren geht es um die häufig dreistellige Provision, die die Mobilfunkanbieter an Vermittler von neuen Verträgen zahlen. Diese Provision wird von den Händlern genutzt, um mit vermeintlich kostenlosen Beigaben Kunden anzulocken. Häufig ist das meist ein Handy oder Smartphone, welches entweder deutlich reduziert oder ohne weitere Kosten abgegeben wird. Der Kunde zahlt für diese Dreingaben nachträglich mit dem teureren Tarif.

Geht es nach den Finanzbeamten in Baden-Württemberg, gilt jedoch bei der Berechnung der Umsatzsteuersteuer nicht der reduzierte Preis, sondern der ursprüngliche Einkaufspreis. Setzten sich die Beamten in Baden-Württemberg mit dieser Ansicht durch, wäre das Geschäft mit Tarifen inklusive subventionierten Handys für Händler und Vermittler in Zukunft deutlich weniger attraktiv. Bekannte Größen in dem Geschäft sind zum Beispiel Mobilcom-Debitel oder Phone House.

Zudem drohen Steuernachzahlungen: Bereits 2008 entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg zu Lasten eines Händlers, der sich gegen die höhere Besteuerung wehrte. Laut Handelsblatt drohen diesem über eine halbe Millionen Euro Steuernachzahlung – alleine für das Jahr 2008. Das selbe Gericht entschied zudem 2012 in einem zweiten Verfahren gegen die Mobilfunkanbieter, die anstatt der Händler die Steuer abführen sollten. Um dieses Verfahren geht es nun auch beim Bundesfinanzhof.

Die Provider sehen dem Verfahren jedoch laut dem Bericht gelassen entgegen, denn der Händler bezahle bereits Umsatzsteuer auf den Tarif und die Provision. Das kostenlose Handy ist laut einem Telekom-Sprecher "nichts anderes als ein Ratenkauf". Über mögliche Auswirkungen will die Telekom dem Sprecher zufolge auch erst nach einem Urteil entscheiden.

Das Urteil hätte wohl auch Einfluss auf andere Geschäfte, die von Dritten vermittelt würden und mit kostenlosen Dreingaben Kunden locken. Auch diese müssten dann nach Ansicht von Steuerrechtsexperten der Oberfinanzdirektion Karlsruhe wohl ebenfalls mit einer höheren Steuerbelastung rechnen. (asp)