Bundesärztekammer warnt vor Handel mit Patientendaten

Die Bundesärztekammer fordert die Ärzteschaft auf, sich gegen den Einfluss von Industrieunternehmen auszusprechen, "deren Geschäftsmodelle offenbar auch den Handel mit Patientendaten mit einbeziehen". Im Blick hat sie dabei unter anderem Google Health.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 96 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Die Bundesärztekammer warnt vor möglichen Geschäften mit den Daten aus elektronischen Patientenakten. Anlass der Warnung sind Verhandlungen um einen neuen Hausarztvertrag, den die AOK Baden-Württemberg mit dem Hausarztverband und dem MEDI-Verband abschließen will. Nach Darstellung der Bundesärztekammer soll vereinbart werden, dass Ärzte die Patientendaten in "persönliche Gesundheitsakten" speichern, die von der Krankenkasse finanziert werden. Das ist nach Meinung der Ärztekammer deshalb hochproblematisch, weil die Daten auf "zentralen Servern der Industrie im Auftrag der Krankenkassen" liegen würden. Ohne eine Verschlüsselung mit Hilfe der elektronischen Gesundheitskarte seien die Patientendaten nicht ausreichend vor einer kommerziellen Nutzung geschützt.

Die Bundesärztekammer fordert die Ärzteschaft auf, sich bis zum nächsten Ärztetag im Mai gegen den Einfluss von Industrieunternehmen auszusprechen, "deren Geschäftsmodelle offenbar auch den Handel mit Patientendaten mit einbeziehen". Neben der Warnung vor dem baden-württembergischen Vertragsmodell erwähnt die Bundesärztekammer in ihrer Stellungnahme die Patientenakte von Google, die derzeit in den USA getestet wird. Bei Google sei es alarmierend, dass die Möglichkeit einer kommerziellen Weiterverwendung von Patientendaten gegeben sei. "Wir dürfen nicht zulassen, dass Patientendaten zur Handelsware werden. Diese hochsensiblen Gesundheitsdaten gehören nicht in die Hände von unbefugten Dritten, die in Betracht ziehen, daraus ein Geschäft zu machen", heißt es in der Stellungnahme. In der Auseinandersetzung um die elektronische Gesundheitskarte dürften derartige Bedrohungen nicht ignoriert werden.

In den meisten Hausarztverträgen ist festgelegt, dass der Hausarzt ein EDV-System installiert haben muss, welches die Möglichkeit bietet, elektronische Patientenakten zu führen, in denen die Befunde gespeichert werden. Neben dieser Pflicht zum Anlegen einer Patientenakte gibt es keine besonderen Auflagen zum Datenschutz abseits der allgemeinen Auflagen an die Praxis-EDV. Ein ähnliches Modell, das die Barmer Krankenkasse ihren Patienten anbietet, wird nicht von der Ärztekammer kritisiert. Beim "Barmer-Modell" wird die Lifesensor-Technik von Intercomponentware (ICW) eingesetzt. Der Versicherte zahlt 23,80 Euro im Jahr für die Führung einer "Gesundheitsakte", die auf ICW-Servern gespeichert wird und über das Internet zugänglich ist. Google wiederum hat bisher nicht zu erkennen gegeben, dass seine derzeit an der Cleveland Clinic getetesten Patientenakten außerhalb der USA vermarktet werden soll. Der zerklüftete deutsche Gesundheitsmarkt dürfte für die Firma kaum interessant sein. (Detlef Borchers) / (anw)