Elektronische Gesundheitskarte: 2. Kartengeneration im Anmarsch

Die Dokumentation sowie die Spezifikationen der 2. Kartengeneration der elektronischen Gesundheitskarte eGK wurden veröffentlicht. Doch noch ist der Konflikt mit den Ärzten nicht beigelegt.

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Von
  • Detlef Borchers

Die Projektgesellschaft Gematik hat nach eigener Auskunft die Dokumentation und die Spezifikationen für die sogenannte "2. Kartengeneration" veröffentlicht. Nun kann sich die Industrie im Vergabeverfahren um die Produktion von Arztausweisen (HBA), Institutionskarten (SMC-B), Geräte-Karten (SMC-K) und neuen Gesundheitskarten dieser Generation bewerben. Der Zuschlag soll bereits Ende des Jahres erfolgen, damit der sechsmonatige Echtbetrieb in den Testregionen Nordwest und Südost spätestens im Oktober 2014 beginnen kann.

Die neue Kartengeneration ist besonders wichtig für die Entwicklung des elektronischen Heilberufsausweises. Gefordert ist seit geraumer Zeit, dass die widerständigen Ärzte und Heilberufler schnell einen konkreten Nutzen von der Telematik-Infrastruktur haben. Mit den Heilberufsausweisen, den auf ihnen gespeicherten qualifizierten elektronischen Signaturen und der notwendigen Public-Key-Infrastruktur (PKI) im Hintergrund bekommen sie im Rahmen der 2. Kartengeneration die Werkzeuge in die Hand, um untereinander sichere elektronische Arztbriefe versenden und empfangen zu können. Für die Versicherten ändert sich vergleichsweise wenig: Die derzeit im Umlauf befindliche eGK wird durch eine neue eGK mit stärkeren kryptografischen Schlüsselsystemen ausgetauscht.

Die Basis für die 2. Kartengeneration bilden Karten-Rohlinge von Giesecke & Devrient und das Betriebssystem COS von T-Systems. Auf dieser Basis müssen Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDA) Angebote einreichen und bei Erteilung des Zuschlags HBAs, Institutionskarten und optional die PKI bereitstellen beziehungsweise die Zusammenarbeit mit dem beauftragten PKI-Anbieter suchen. Zudem wünscht sich die Gematik, dass der ZDA ein "benutzerfreundliches Antrags- und Freigabeportal" entwickelt über das Ärzte und Krankenhäuser ihre HBA und Institutionskarten beantragen können.

Zuletzt hatten sich die Krankenkassen über die Ärzte beschwert und Sanktionen für den Fall gefordert, dass die Ärzte den anstehenden Test der 2. Kartengeneration verschleppen, etwa durch verspätete Beantragung eines HBA. Dies hatte das das Bundesgesundheitsministerium als Instanz einer möglichen "Ersatzvornahme" und Verpflichtung durch eine Sprecherin zurückgewiesen: "Es ist nicht die Aufgabe des Bundesgesundheitsministeriums, hier zu vermitteln." Die Selbstverwaltung der Gematik solle selbstverträglich handeln, wird den hadernden Parteien beschieden. (mho)