Kein Sieg für Asterix und Obelix

Die Klage des Asterix-Verlages gegen die Mobilfunkmarke Mobilix ist vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert. Weder "Mobilix" noch "Obelix" hätten eine bestimmte Bedeutung. "Mobilix" werde ohne weiteres "mit etwas Beweglichem" in Verbindung gebracht.

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Der französische Asterix-Verlag Editions Rene Albert ist beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit dem Versuch gescheitert, die Mobiltelefonmarke Mobilix verbieten zu lassen. Die obersten EU-Richter bestätigten am Donnerstag, den 18. Dezember 2008, in Luxemburg ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichts erster Instanz vom Oktober 2005. Danach haben die Comic-Verleger "kein Recht zur ausschließlichen Benutzung der Endsilbe '-ix'". Zudem bestehe keine Verwechslungsgefahr zwischen "Mobilix" und Obelix, dem dicken Freund des gallischen Kriegers. Als Folge des Luxemburger Urteils können auch andere Markennamen mit derselben Wortendung urheberrechtlich geschützt werden.

Der inzwischen zum Telefonkonzern TeliaSonera zählende dänische Mobilfunkanbieter Orange A/S, seinerzeit eine Tochter der France Telecom, hatte die Marke "Mobilix" 1997 beim europäischen Markenamt im spanischen Alicante registrieren lassen. Editions Albert Rene legte Widerspruch ein und klagte, denn der Verlag sah vor allem das Markenzeichen "Obelix" und dessen Endung auf "-ix" als charakteristisches Merkmal der gesamten Markenfamilie "Asterix" in Gefahr.

Doch schon in dem nun höchstrichterlich bestätigten Urteil erster Instanz hieß es, weder "Mobilix" noch "Obelix" hätten in irgendeiner der EU-Amtssprachen eine bestimmte Bedeutung. Während "Obelix" europaweit als Figur der bekannten Comic-Serie bekannt sei, werde "Mobilix" ohne weiteres "mit etwas Beweglichem" in Verbindung gebracht. Eine Verwechslung sei daher "sehr unwahrscheinlich".

Weniger Glück mit "Mobilix" hatte der Betreiber einer Website für mobiles Unix vor deutschen Gerichten: 2004 hatte er den zweijährigen Rechtsstreit um den Namen verloren und die Seite daraufhin in Tuxmobil umbenannt. Der Bundesgerichtshof begründete damals seine abschließende Entscheidung mit der "hochgradigen Ähnlichkeit" der beiden Namen Obelix und Mobilix. (uh)