Im Kältemittelstreit springt die EU-Kommission Frankreich bei

Der Streit um das Kältemittel R134a geht in die nächste Runde. Die EU-Kommission äußert Verständnis für die französischen Behörden. Diese hatten einen Zulassungsstopp für bestimmte Daimler-Modelle verhängt, die das Mittel noch verwenden

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Von
  • Florian Pillau

In der Diskussion um ein nur noch eingeschränkt zulässiges Auto-Kältemittel stärkt die EU-Kommission Frankreich den Rücken. Das Vorgehen der französischen Behörden könne mit EU-Recht vereinbar sein, erklärte EU-Industriekommissar Antonio Tajani in einer am Dienstagabend in Brüssel veröffentlichten Stellungnahme. Er kündigte ein Treffen von Vertretern der 28 EU-Staaten am Mittwoch an, die über die Lage beraten sollen.

Das Vorgehen der französischen Behörden könne mit EU-Recht vereinbar sein, erklärte EU-Industriekommissar Antonio Tajani.

(Bild: European Training Foundation)

Nach Ansicht von Daimler ist die Zulassung des Bundesamts europaweit gültig: "Die Aussagen der Kommission ändern an unserer Situation nichts. Unsere Fahrzeuge haben eine europaweit gültige Typzulassung. Deshalb steht auch einer Zulassung in den EU-Mitgliedsstaaten nichts im Wege", erklärte ein Sprecher am Abend.

Die französischen Behörden hatten einen Zulassungsstopp für bestimmte Wagentypen des Herstellers Daimler verhängt, die das Mittel R134a für die Kühlung weiterhin verwenden. Damit erkennen sie eine vom Kraftfahrtbundesamt erteilte erweiterte Typgenehmigung für Wagen der A-, B- und SL-Klasse vorerst nicht an.

Für Neuwagen sind seit Jahresbeginn ein weniger klimaschädliches Kältemittel vorgeschrieben. Das Mittel R1234yf erfüllt die EU-Auflagen, das von Daimler weiterhin genutzte R134a nicht. Daimler verweist auf eigene Tests, die Hinweise auf Sicherheitsrisiken des EU-konformen R1234yf ergeben hätten. Diese Bedenken habe Daimler bisher aber nicht hinreichend begründen können, bemängelte Tajani.

Das relevante EU-Gesetz gebe Regierungen das Recht, unter bestimmten Bedingungen "vorübergehende Schutzmaßnahmen einzuleiten", erklärte Tajani. "Wenn dieses entsprechend eingeleitet wird, kann die Kommission die französische Initiative als gerechtfertigt ansehen." Die EU-Kommission hat der Bundesregierung bereits mit der Eröffnung eines Verfahrens wegen Verletzung europäischen Rechts gedroht. Brüssel werde die Antworten aus Berlin sorgfältig untersuchen, betonte Tajani. (dpa) (fpi)