Das Supergrundrecht [Update]

Warum die Bundesregierung zu Prism und der NSA nichts hört, sieht und sagt – und warum der Bundesinnenminister ein Supergrundrecht entdeckt hat, lässt iX-Autor Detlef Borchers nicht kalt.

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Von
  • Detlef Borchers

Prism und kein Ende. Wie Jürgen Seeger im letzten Editorial anmerkte, gehört Deutschland zu den Ländern, die die NSA mit ihren Systemen bevorzugt beobachtete. Im krassen Gegensatz dazu die deutsche Politik mit einer Bundesregierung, die nach eigenen Angaben nichts sah, nichts hörte und deshalb eigentlich nichts sagen kann.

Die kaum glaubliche Ignoranz einer Angela Merkel toppt der Bundesinnenminister, der zwecks Auskunft in die USA fliegt und mit der beunruhigenden Erkenntnis zurückkommt, dass gespeichert wird, was gespeichert werden kann. Aber all das sei kein Problem, denn es würden nur Metadaten gespeichert. Auf Nachfrage von Journalisten meinte Hans-Peter Friedrich, dies seien Telefonnummern und die Gesprächsdauer eines Telefonates. Dass Metadaten beim Skypen, Mailen und beim Kramen in den Suchmaschinen viel mehr enthalten können, ist für Friedrich kein Problem.

Nach dem Auftritt in den Medien stellte er sich der geheimen parlamentarischen G10-Kommission. Sie soll die drei deutschen Geheimdienste daraufhin kontrollieren, ob sie bei den zulässigen Ausnahmen zum Artikel 10 des Grundgesetzes nicht über Gebühr schnüffeln und lauschen. Zur Auffrischung der Hauptsatz des Artikels: „Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.“ Vor dieser G10-Kommission erklärte Friedrich, dass es ein „Supergrundrecht“ gebe, und er betonte, dass die Sicherheit der Bürger Vorrang vor anderen Rechten habe.

Ein Blick ins Grundgesetz zeigt allerdings, dass es keinen Artikel gibt, der die Sicherheit der Bürger zum Thema hat. Es findet sich kein einziger Hinweis auf die Superkraft, die der Innenminister ausgemacht hat. Es gibt keinen Sicherheitsanspruch der Bürger, wohl aber das Recht auf körperliche Unversehrtheit und (geistige) Meinungsfreiheit. Sicherheit taucht allein im Grundgesetzartikel über die Unverletzlichkeit der Wohnung auf. Sie kann bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit auf richterliche Anordnung zeitweilig aufgehoben werden.

Die vom Innenminister als absolut bewertete Sicherheit der Bürger ist eine Chiffre für den Umbau zum Überwachungsstaat. Denn das Sicherheitsdenken endet in einer Dauergefährdungslage. Bezeichnend ist, dass Friedrichs Parteikollege, der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl, im Anschluss an die Sitzung der G10-Kommission die technische Konsequenz in aller Klarheit benannte. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht sei kein Recht mehr, sondern eine „Idylle aus vergangenen Zeiten“. Wie praktisch: Wo kein Recht mehr existiert, können die USA mit ihren Programmen kein deutsches Recht gebrochen haben.

Weit davon entfernt, es abzuschaffen, hat das Bundesverfassungsgericht das informationelle Selbstbestimmungsrecht als Datenschutz-Grundrecht spezifiziert. 2008 postulierte es in einem Urteil zu nordrhein-westfälischen Bestimmungen, die die Online-Durchsuchung von PCs betrafen, das „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“. Idyllische Zustände längst vergangener Zeiten auch hier? Wer will noch im Denken von 2008 verharren, nach „über 50 abgewehrten Terroranschlägen“ (Friedrich)?

Bundeskanzlerin Merkel hat in der Prism-Debatte das Internet als Neuland bezeichnet. Wie wäre es mit dem passenden Neusprech unter Berücksichtigung des neuen Supergrundrechtes? Etwa so: Wer auf sein Recht auf das Post- und Fernmeldegeheimnis, die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme besteht, dessen Daten werden wegen Sicherheitsberaubung aller bevorzugt ausgewertet.

Update 25. 7. 2013 Im vorletzten Absatz hatte sich ein Fehler eingeschlichen. Dort hieß es ursprünglich, das BVerfG habe das erwähnte Grundrecht in einem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung formuliert. (kd)