Transparenzbericht: IP-Adressverwaltung meist falscher Adressat für Strafverfolgeranfragen

In vielen Fällen haben Strafverfolgungsbehörden Anliegen, für die das RIPE NCC nicht zuständig ist, geht aus dem ersten Transparenzbericht des IP-Adressverwalters hervor.

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Von
  • Monika Ermert

Der IP-Adressverwalter RIPE NCC hat seinen ersten Transparenzbericht zu Anfragen von Strafverfolgern aus aller Welt veröffentlicht. Laut den Zahlen für 2013 erhielt der Adressverwalter 21 Anfragen, von denen die meisten allerdings in Leere liefen. Die Anfragen hätten sich entweder auf Angaben bezogen, die ohnehin in öffentlichen Datenbanken verfügbar seien, oder aber auf solche, die die Adressverwalter gar nicht besäßen, heißt es im dem Bericht.

In sechzehn Fällen wollten die Strafverfolger vom RIPE NCC wissen, wer zu einer bestimmten Uhrzeit eine bestimmte IP-Adresse genutzt habe. Der Adressverwalter antwortete, dass er dafür die falsche Adresse sei und erklärte, wie die Strafverfolger in der öffentlichen Datenbank die für bestimmte Adressbereiche zuständigen Provider finden könnten. Ähnliche Antworten gab es auf Anfragen nach der Verantwortlichkeit für bestimmte Adressblöcke. Eine Behörde wurde über den Unterschied zwischen öffentlichen und privaten IP-Adressen aufgeklärt. Zwei Anfragen stechen hervor: in einem Fall erhielten die Adressverwalter einen europäischen Haftbefehl und in einem anderen Fall sollte eine Verfügung die IP-Adressverwalter dazu bringen, eine bestimmte Domain zu beschlagnahmen. Auch dazu gab es Nachhilfe, was das RIPE tut.

Acht der Anfragen kamen aus den USA, vier aus Deutschland, aus Großbritannien und Indien jeweils zwei. Jeweils eine Anfrage kam aus Spanien, Frankreich, Norwegen, den Niederlanden und Polen. Häufig fehlt es den nicht aus den RIPE-Sitzland stammenden Anfragen einer Legitimation durch niederländische Gerichte.

Die Transparenzberichte wurden nach Auseinandersetzungen des Adressverwalters mit der niederländischen Polizei eingeführt. Diese hatte auf eine Anfrage des FBI beim RIPE NCC kurzerhand das Einfrieren von Adressblöcken erwirkt, die mit der Verbreitung der Schadsoftware DNS-Changer in Zusammenhang standen. Das RIPE NCC hob die Maßnahme jedoch nach kurzer Zeit wieder auf, da eine Rechtsgrundlage fehlte. Die Anordnungen der niederländischen Polizei ließen die Adressverwalter selbst gerichtlich überprüfen.

Das RIPE NCC hat bereits technische Workshops (PDF Datei) mit mehreren Strafverfolgungsbehörden veranstaltet, um Ermittler über die Feinheiten der IP-Adressverwaltung aufzuklären. Dazu gehört die Polizei Großbritanniens, in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Europol. (anw)