Prozess gegen Wikileaks-Whistleblower Manning: "Unterstützung des Feindes"

Das Gericht verwirft in dem Prozess gegen Bradley Manning mildernde Umstände; die vorsitzende Richterin lehnte es ab, den Anklagepunkt "Aiding the Enemy" fallen zu lassen. Amnesty International ist entsetzt.

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Von
  • Detlef Borchers

Im Verfahren gegen den US-Gefreiten Bradley Manning hat die vorsitzende Militärrichterin Denise Lind den Antrag der Verteidigung abgelehnt, den schwersten Anklagepunkt der direkten Unterstützung eines Feindes (Aiding the Enemy) fallen zu lassen. Lind befand, dass die Ankläger im Prozess nachgewiesen haben, dass der Feind unterstützt wurde. So habe man von Wikileaks veröffentlichte Dokumente auf dem Computer von Osama Bin Laden gefunden. Mit dieser Vorentscheidung der Richterin droht Manning mindestens eine lebenslange Haftstrafe. In einer ersten Stellungnahme nannte Amnesty International die Entscheidung eine Travestie des amerikanischen Justizwesens.

Mannings Verteidiger hatten damit argumentiert, dass der Soldat mit der Weitergabe von geheimen Dokumenten allein darauf abzielte, die amerikanische Öffentlichkeit über Missstände in der Armee aufmerksam zu machen. Dies könne daher nicht als Unterstützung des Feindes gewertet werden. Daher müsse der Anklagepunkt gestrichen werden. Dieser entlastende Antrag der Verteidigung wurde von der Militärrichterin abgelehnt. Colonel Denise Lund verwies auf Wikileaks-Dateien im Besitz von Osama Bin Laden. Sie verweigerte in der Verhandlung einen Antrag der Militär-Ankläger, eine E-Mail von Bradley Manning an die New York Times zuzulassen, aus der hervorgehen könne, dass Manning den Unterschied zwischen einer legitimen journalistischen Organisation und Wikileaks kannte. Zuvor hatte auf Seiten der Verteidigung der Jura-Professor Yochai Benkler argumentiert, dass Wikileaks eine vierte Macht geworden sei und wie eine journalistische Organisation gewertet werden müsse.

Für Amnesty International ist die Entscheidung von Richterin Lind eine Travestie des Rechtssystem. Es können nicht angehen, dass eine Veröffentlichung im Internet, ob durch die New York Times, durch Wikileaks oder durch ein persönliches Blog einfach deshalb schon eine Unterstützung des Feindes sei, weil jedermann im Internet die Dokumente lesen könne. Widney Brown, Leiterin der Abteilung Internationales Recht bei Amnesty International, sagte: "Es ist ganz eindeutig, dass dieser Anklagepunkt 'Unterstützung des Feindes' keine Basis hat und fallengelassen werden sollte. Das Ganze ist eine Verhöhnung der US-amerikanischen Militärgerichtsbarkeit."

Mit der Ablehnung, diesen Anklagepunkt zu streichen, hat Militärrichterin Denise Lind eine wichtige Vorentscheidung in dem kurz vor dem Abschluss befindlichen Prozess gegen Bradley Manning gefällt. Ohne den Anklagepunkt "Aiding the Enemy" hätte Manning eine Haftstrafe von 30 bis 40 Jahren erwartet. Mit diesem Punkt ist eine lebenslängliche Haftstrafe möglich. Zusammen mit anderen Tatvorwürfen, über die Lind im Einzelnen noch urteilen muss, kann sich die Strafe von Manning auf bis zu 157 Jahren Haft addieren.

Die Mitschrift dieses Teils der Verhandlung gegen Bradley Manning kann bei der Freedom of the Press Foundation abgerufen werden. (jk)