"Inklusive gratis ..." ist nicht irreführend

Streit um DSL-Reklame vor Gericht: Ein Anbieter darf das Schlüsselwort "gratis" verwenden, auch wenn der Anschluss nicht kostenlos ist.

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Von
  • dpa

Die Werbeaussage "inklusive gratis DSL-Anschluss" ist keine Irreführung, wenn der Kunde für den Anschluss tatsächlich einen Pauschalpreis zahlen muss, hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden. Denn durch das Wort "inklusive" werde dem unbefangenen Leser klar, dass er den Anschluss nicht ohne jede finanzielle Gegenleistung erhalte, sondern der DSL-Anschluss in dem Pauschalpreis enthalten sei (Az.: 6 U 23/07).

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Telekommunikationsanbieters gegen einen Konkurrenten ab. Das klagende Unternehmen hatte daran Anstoß genommen, dass der Konkurrent mit einem Pauschalangebot in Höhe von 19,95 Euro geworben und damit die Werbeaussage "inklusive gratis DSL-Anschluss" verbunden hatte. Der Kläger meinte, beim Kunden werde der Eindruck erweckt, der DSL- Anschluss sei gratis.

Anders als das Landgericht Frankfurt teilte das OLG diese Einschätzung nicht. Die Werbeaussage führe nicht zu der irreführenden Vorstellung, der DSL-Anschluss sei kostenlos. Es werde hinreichend deutlich, dass die Kosten des Anschlusses in der Kalkulation enthalten seien und der Kunde daher eine, wenn auch ermäßigte, Gegenleistung zahlen müsse, heißt es in dem in der Zeitschrift "OLG- Report" veröffentlichten Urteil. (dpa)/ (cp)