ARD-Vorsitzender kritisiert geplante Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung

Durch das Gesetz würden Journalisten zu "Geheimnisträgern zweiter Klasse", meint der ARD-Vorsitzende Fritz Raff.

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Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff hat noch einmal an die Bundestagsabgeordneten appelliert, der geplanten Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen. Das Gesetz, über das die Abgeordneten diese Woche abstimmen sollen, mache Journalisten zu Geheimnisträgern zweiter Klasse, meint Raff. Es bestehe die Gefahr, dass sie künftig ihre Informanten nicht mehr schützen können. "Dadurch werden sie weniger heiße Informationen bekommen", befürchtet der ARD-Vorsitzende, der gesellschaftliche Auftrag der Medien werde erschwert.

Raff zeigt Verständnis dafür, dass die Politik nach neuen Möglichkeiten einer effektiven Bekämpfung von Terror und Kriminalität suche. Er wendet aber ein, dass die Freiheit nicht geschützt werden könne, indem Grundrechte abgeschafft würden. In dem Gesetzentwurf sei vorgesehen, dass Journalisten ein deutlich geringerer Schutz gegen Ermittlungsmaßnahmen gewährt werden solle als anderen Berufsgeheimnisträgern. Während Abgeordnete und Strafverteidiger von der Telekommunikationsüberwachung, beispielsweise ihrer Telefone, ausgenommen werden sollen, soll bei Journalisten nach dem Willen der Bundesregierung eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall erfolgen.

Das Bündnis der Medienverbände und -unternehmen, zu dem die ARD gehört, hatte im April gegenüber der Regierung und am vergangenen Freitag gegenüber den Bundestagsabgeordneten seine Kritik an dem geplanten Gesetz verdeutlicht. Dem Bündnis gehören außerdem der Deutsche Journalisten-Verband, die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), der Deutsche Presserat und das ZDF an.

Zum aktuellen Stand und der Entwicklung der Debatte um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe:

(anw)