"Stadtinfo" nur als Domain geschĂĽtzt

Im Markenstreit um den Begriff "Stadtinfo" hat das Landgericht Braunschweig jetzt beiden Seiten teilweise Recht gegeben.

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Von
  • Angela Meyer

Im Markenstreit um den Begriff Stadtinfo hat das Landgericht Braunschweig jetzt beiden Seiten teilweise Recht gegeben: In Domainnamen darf das Wort nach Ansicht des Gerichts nur vom Markeninhaber verwendet werden. Die Abmahnungen der Baldermann GmbH gegen die generelle Benutzung auf Webseiten seien dagegen nicht rechtens, befand der Vorsitzende Richter in der mĂĽndlichen Verhandlung.

Voraussichtlich werden mindestens sieben der acht gleichzeitig verhandelten Anträge auf Erlass Einstweiliger Verfügungen zurückgewiesen, da die Beklagten "Stadtinfo" nur als Link, im Text ihrer Website oder in deren Pfadnamen benutzen. In einem der acht Fälle ließ es sich in der Verhandlung nicht klären, ob die beklagte Leipziger Volkszeitung den umstrittenen Begriff in der Domain verwendet hat oder nicht. Die Urteile werden erst am 26. Januar verkündet. (anm)