Kühlwasserverlust

Schuld ist nur die Hitze: Normalerweise freut man sich, wenn das Auto nicht aus irgendeinem Grund voll Wasser läuft, in diesem Fall scheint es andersrum zu sein. Die Polizei stoppte ein vermeintliches BMW-Cabrio mit einem Fahrgastraum voller Wasser

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Eibenstock, 24. Juli 2013 – Schuld ist nur die Hitze: Normalerweise freut man sich, wenn das Auto nicht aus irgendeinem Grund voll Wasser läuft, in diesem Fall scheint es andersrum zu sein. Am vergangenen Sonntag fiel einem Motorrad-Streifenpolizisten im sächsischen Eibenstock ein vermeintliches BMW-Cabrio auf, das ohne Kennzeichen unterwegs war. Der blaue Fahrgastraum war voller Wasser, drin saßen drei junge Männer, ein vierter hockte auf dem Kofferraum.

Misstrauisch geworden, wendete der Beamte und fuhr dem BMW nach. Der bog sofort auf einen Parkplatz ab, wobei eine große Menge Wasser aus dem Innenraum schwappte. Die vier Insassen, nur mit Badehosen bekleidet, flüchteten durch das Flussbett der Zwickauer Mulde ans andere Ufer und beobachten von dort aus den Polizisten. Der staunte nicht schlecht: Das Auto entpuppte sich als viertüriger Dreier, der innen komplett abgedichtet, poolblau gestrichen und mit Wasser gefüllt war.

Kühlwasserverlust (9 Bilder)

Da muss man zweimal hinschauen: Das war mal eine BMW-Limousine, die jetzt ein Pool ist

Über Funk rief der Gesetzeshüter nach Verstärkung, denn im Nu hatten sich viele Schaulustige versammelt. Um zu verhindern, dass sich die jungen Männer ihren BMW-Pool zurückholen und damit verschwinden, ließ der Beamte kurzerhand die Luft aus den Reifen und durchtrennte das Zündkabel. Nach einer Weile kam auch der vermutliche Fahrer zurück zum Auto und ließ sich seine Schuhe die Geldbörse aus dem Kofferraum geben. Da er vermutlich, anders als das Auto, nicht nur Wasser in sich hatte, wurde ihm Blut für den Alkoholtest abgezapft. Jetzt versuchen Kriminaltechniker anhand von Spuren nachzuweisen, dass der 27-Jährige den mobilen Pool gefahren ist.

Für die Staatsmacht gibt es jetzt eine Menge Arbeit und auch ein paar Fragen: Es geht nämlich nicht nur um Trunkenheit im Verkehr und den Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz mit dem nicht zugelassenen BMW, sondern auch darum, ob der Betrieb des fahrbaren Pools noch weitere Tatbestände erfüllt. "Das können selbst Experten aufgrund des konkreten Falls nicht sofort beantworten", fasst der Polizeibericht aus dem Erzgebirgskreis zusammen. (fpi)