Unister muss Auskunft über Daten geben

Der sächsische Datenschutzbeauftragte hat sich vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht gegen das Online-Unternehmen (u,a, fluege.de, ab-in-den-urlaub.de) durchgesetzt.

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Das Leipziger Online-Unternehmen Unister muss dem sächsischen Datenschutzbeauftragten umfassend Auskunft erteilen. Das teilte das Sächsische Oberverwaltungsgericht am Mittwoch mit. Der Beschluss (Az:3B470/12), der bereits am 17. Juli erging, verpflichtet sowohl Mutter- als auch eine Tochtergesellschaft, die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten offen zu legen. Damit soll die Einhaltung des Datenschutzes kontrolliert werden.

Sachsens Datenschutzbeauftragter hatte bereits im vergangenen Jahr Auskünfte über die Datenflüsse in der verschachtelten Unister-Gruppe verlangt. Unister hatte dagegen Beschwerde vor dem Leipziger Verwaltungsgericht eingereicht. Das Gericht wies die Beschwerde zurück. Auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht sieht das Unternehmen zur umfassenden und sofortigen Auskunft verpflichtet.

Die bisher gegebenen Informationen seien nicht ausreichend, hieß es zur Begründung. Für jede nicht erteilte Auskunft droht Unister ein Zwangsgeld von 5000 Euro. Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts sind nicht anfechtbar. Der sächsische Datenschutzbeauftragte werde nun die Kontrolle fortsetzen, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Aussagen darüber, ob Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, könnten derzeit noch nicht getroffen werden.

Unister betreibt Portale wie fluege.de und ab-in-den-urlaub.de. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit Monaten unter anderem wegen des Verdachts der Hinterziehung von Versicherungssteuern, illegalen Adresshandels und gefälschter Preisangaben. Unister weist die Vorwürfe zurück. (anw)