Urteil: Dish Network darf Werbung überspringen lassen

Der US-amerikanische Satelliten-TV-Betreiber hat sich auch vor einem Berufungsgericht gegen die Fernsehanstalt Fox durchgesetzt.

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Der US-amerikanische Satelliten-TV-Betreiber Dish Network darf weiterhin mit seiner Technik AutoHop Werbeblöcke auf seinem digitalen Videorecorder Hopper Whole-Home automatisch überspringen lassen. Das entschied das US-Berufungsgericht Court of Appeals for the Ninth Circuit in einem Rechtsstreit mit dem US-Fernsehsender Fox (12-57048), teilt Dish mit.

Das Berufungsgericht bestätigte damit das im November 2012 ergangene Urteil der Vorinstanz, dem US-Bezirksgericht für den Central District of California. Dieses hatte nach Darstellung der Bürgerrechtler der Electronic Frontier Foundation (EFF) entschieden, Fox könne sich hier nicht auf das Copyright berufen. Erstens könne Dish nicht für das Verhalten der Kunden verantwortlich gemacht werden, auch falle zweitens Time-shifting unter das Prinzip Fair use. Zudem hielten die Fernsehanstalten selbst nicht das Copyright an der von ihnen ausgestrahlten Werbung. Die EFF hatte sich mit einer Eingabe an dem Gerichtsverfahren beteiligt.

Dish-Kunden können die Option "PrimeTime Anytime" wählen. Dann werden die Primetime-Sendungen der Sender ABC, CBS, Fox und NBC in HD aufgezeichnet und jede Sendung für acht Tage zum Abruf vorgehalten. Mit AutoHop können die Dish-Kunden auf Knopfdruck bestimmen, dass die Werbeeinblendungen in den Aufzeichnungen automatisch übersprungen werden.

Dish war im Mai 2012 selbst gegen die Fernsehanstalten Fox sowie ABC, CBS und NBC vor Gericht gegangen (1:2012cv04155), um das automatische Überspringen von Werbeblöcken juristisch klären zu lassen. Das Verfahren läuft noch. Dish hatte unter anderem argumentiert, durch die Technik werde das Zuschauerverhalten nicht grundlegend verändert. Die Verbraucher wichen Werbeblöcken aus, seitdem die Fernbedienung erfunden wurde. Die Entscheidung im November 2012 hatte Dish in einer Linie mit dem "Betamax-Urteil" von 1984 zugunsten von Sony gesehen. Darin unterstrich der US Supreme Court, dass ein Produzent eines auch zum illegalen Kopieren einsetzbaren Geräts nicht das Copyright verletzt, solange der Apparat hauptsächlich rechtmäßigen Vervielfältigungszwecken dient. (anw)