New York Times wegen Verlinkung auf fremde Inhalte verklagt

Ein US-amerikanischer Verlag, der viele kleine, lokale Zeitungen publiziert, hat die New York Times Company verklagt. Der Fall könnte für die häufig praktizierte zusammenfassende Verlinkung auf fremde Web-Seiten von Bedeutung sein.

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Von
  • Dusan Zivadinovic

Der US-amerikanische Verlag GateHouse Media wirft der New York Times Company die Verletzung von geistigem Eigentum und Handelsmarkenrechten sowie unfairen Wettbewerb vor. In der laut Boston Herald's am Montag im U.S. District Court in Massachusetts, Fairport, eingerichten Klage geht es konkret um die Web-Site Boston Globe online, die wie diverse andere Objekte zum Verlagshaus New York Times Company gehört. GateHouse greift die auch bei anderen US-Verlagen gängige Praxis an, nach der die Boston Globe online Schlagzeilen und erste Sätze von Artikeln auf der eigenen Web-Site veröffentlicht, die jedoch von GateHouse (und anderen Verlagen) stammen.

Die Links führen zu den vollständigen Artikeln der GateHouse-Server, welche ihrerseits unter anderem Werbebanner einblenden. GateHouse zufolge führe die ungebetene Verlinkungspraxis jedoch zu geringeren Werbeeinnahmen, weil die Leser an den Werbebannern vorbei direkt zu den Artikeln geführt werden und nicht über die Hauptseite des Betreibers zu den Artikeln gelangen. Auch suggeriere die Verlinkung den Lesern fälschlicherweise, dass GateHouse dieses Verfahren unterstütze.

In einer ersten Stellungnahme weist die New York Times Company die Vorwürfe zurück. Das, so Catherine Mathis, Senior Vice President des Unternehmens, sei gängige Praxis im gesamten Web und die Klage von GateHouse ohne Wert. Boston.com würde wie hunderte anderer Sites Überschriften und Schnipsel relevanter Beiträge zusammenfassen und auf die ursprüngliche Seite verweisen. Dort könnten Interessenten den gesamten Artikel lesen. Das Verfahren sei weder illegal noch unangemessen, und jeder, der schon mal im Web nach Informationen gesucht habe, sei damit laut Mathis vertraut. Es komme sowohl Surfern als auch der ursprünglichen Web-Site zugute.

GateHouse hat allerdings dennoch den Klageweg eingeschlagen; dem Vernehmen nach sind zuvor Versuche gescheitert, den Streit auf informellem Wege beizulegen. Beispiele für die Verlinkungspraxis finden sich auf den lokalen Seiten von Boston.com. Dort veröffentlicht der Verlag New York Times beispielsweise in der mittleren Spalte hauseigene Beiträge und mischt diese mit diversen fremden. Auf den ersten Blick sind die fremden Beiträge jedoch nicht von den hauseigenen zu unterscheiden. Man sieht erst anhand der Zieladresse, dass man das Angebot von Boston.com verlässt.

Für eine ähnliche Praxis bekam vor einigen Jahren der Suchmaschinenbetreiber Google Gegenwind von Agence France Presse -- Google sammelte in Google News jahrelang ebenso ungefragt Überschriften und Zusammenfassungen fremder Beiträge und wand sich letztlich mit einer Vereinbarung mit AFP aus der Klage. Inzwischen zahlt Google für die Nutzungsrechte an Artikeln von AFP und anderen Nachrichtenagenturen. Damals sahen sich Nachrichtenmedien noch in ihrer Existenz bedroht, weil Suchmaschinen ihre Inhalte ohne Rückfrage oder gar Vergütung verwerteten. "Sie bauen ihr Geschäft auf Kleptomanie auf", warf damals Gavin O'Reilly, der Präsident des Weltverbands der Zeitungen (World Association of Newspapers), den Suchmaschinenbetreibern vor. Inzwischen greifen auch Nachrichtenmedien untereinander zu diesem Mittel -- ein weiteres Beispiel ist der Streit zwischen The Chicago Reader und der Konkurrenz von The Huffington Post. (dz)