Telekom deklariert Verbindungsdaten als Rechnungsdaten

Die Praxis soll offenbar die Weitergabe der Daten in Filesharingfällen ermöglichen, verstößt aber möglicherweise gegen Datenschutzrecht.

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Von
  • Peter Mühlbauer

In einem Telepolis vorliegenden Schreiben der Deutschen Telekom an die Staatsanwaltschaft Freiburg, in dem das Unternehmen Daten von Kunden weitergibt, die Hörbuchdateien ohne entsprechende Lizenz in Filesharing-Systemen angeboten haben sollen, heißt es in einer dem Anschein nach standardisiert angefügten Fußnote wörtlich:

"Bei den gelieferten Daten handelt es sich nicht um Verbindungsdaten, sondern um Daten des Fernmelderechnungsdienstes."

Bei der Telekom fand sich niemand, der zu dem Schreiben Stellung nehmen wollte. Es spricht aber einiges dafür, dass die Formulierung die Weitergabe von Daten in Filesharing-Fällen legalisieren soll. Im März hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Vorratsdaten bis auf weiteres nicht zur Verfolgung von Bagatelldelikten weitergegeben werden dürfen. Rechnungsdaten dürfen dagegen in solchen Fällen weitergegeben werden, allerdings verstößt ihre Speicherung dann gegen Datenschutzrecht, wenn der Kunde über eine Flatrate verfügt. Diese rechtswidrige Praxis wird jedoch von manchen Datenschutzbeauftragten geduldet.

In solchen Fällen haben Flatratekunden die Möglichkeit, ihre Provider per Androhung einer Musterklage und einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zum Einstellen der Speicherung von Verbindungsdaten zur Rechnungserstellung aufzufordern. Da Provider von Staatsanwaltschaften bis zu 40 Euro pro einzelnem Datensatz verlangen, kommt auch eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen möglicher Verstöße gegen § 44 des Bundesdatenschutzgesetzes in Frage. Diese Vorschrift bedroht Geschäftsmodelle, die auf dem Bruch von Datenschutzrecht basieren, mit bis zu zwei Jahren Haft.

Siehe dazu in Telepolis:

(pem)