Britische Politiker fordern Kontrollen nutzergenerierter Online-Inhalte

Bisherige Kontroll- und Meldesysteme für Inhalte, die für Minderjährige nicht geeignet sind, reichen einem britischen Unterhaus-Ausschuss nicht aus.

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Die Mitglieder des britischen Unterhaus-Kulturausschusses sorgen sich um die Risiken, die minderjährigen Internetnutzern und Computerspielern durch für sie ungeeignete Inhalte entstehen. Deshalb fordern sie eine grundsätzliche Kontrolle von nutzergenerierten Inhalten in Online-Sozialnetzen, Chat-Räumen und Foto- und Videoplattformen. Es solle ein Rat für die Sicherheit von Kindern im Internet (UK Council for Child Internet Safety) gegründet werden, der sich eingehender mit dem Problem beschäftigt und sich mit dem Argument der Web-Anbieter auseinandersetzt, eine Vorabkontrolle sei zu aufwendig.

Websites wie YouTube enthalten oft eine Funktion, mit der Nutzer Inhalte melden können, die nicht den Richtlinien der Betreiber entsprechen. Den Unterhaus-Abgeordneten reicht diese nicht aus, denn Minderjährige bekämen gewalthaltige oder pornografische Videos zu sehen, bevor sie von Website-Betreibern entfernt würden, schreiben sie in ihrem Bericht "Harmful content on the Internet and in video games". Er basiert auf Erkenntnissen eines Teams der Psychologin Tanya Byron, die seit September 2007 im Auftrag der britischen Regierung die Gefahren für Minderjährige im Internet erkundet hat. Die Forderungen der Politiker gehen weitgehend auf ihre Empfehlungen zurück.

Für Kinder mag der Rahmen, in dem sie in Online-Sozialnetzen und in Chats bewegen, recht privat erscheinen, tatsächlich könne aber ihr Profil für Millionen für Nutzer einsehbar sein, heißt es weiter in dem Bericht. Die Grenzen ihrer Privatsphären würden durchlässig. Belästigungen oder eindeutige Annäherungsversuche von Erwachsenen sollten nicht an die Website-Betreiber, sondern direkt an die Strafverfolger gemeldet werden können, fordern die Politiker.

Das Verbot einiger Inhalte habe sich als effizient erwiesen, es gebe aber noch zumindest eine Lücke: Das künftige UK Council for Child Internet Safety müsse mit dem Justizministerium zusammenarbeiten, um das Verbot der Beihilfe zum Selbstmord so zu erweitern, dass Webseiten vom Netz genommen werden können, die Hilfe zum Selbstmord geben oder zur Selbstötung aufrufen.

Ein direkter Zusammenhang zwischen dem Konsum von gewalthaltigen Inhalten im Internet und Gewalttätigkeit sei nicht erwiesen, wird in dem Ausschuss-Bericht eingeräumt. Das sei aber auch nicht notwendig, es genüge bereits das Risiko, dass Kinder geschädigt würden, um Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehöre auch die eindeutige Kennzeichnung von Videospielen. Derzeit gebe es aber zwei parallel existierende Systeme der Selbstkontrolle der Industrie und, für eine kleinere Anzahl von Spielen, des British Board of Film (BBF). Das sei verwirrend, daher solle die Zuständigkeit des BBF für alle Videospiele erweitert werden.

In Großbritannien haben die Politiker so wie in anderen Ländern beim Thema Inhaltekontrolle immer auch das Thema Selbstregulierung der Industrie im Hinterkopf. Diese habe auch viele Vorteile, heißt es in dem Bericht, allerdings sei die Selbstregulierung noch nicht ausreichend transparent. Sie müsse offengelegt und vom Council for Child Internet Safety kontrolliert werden können. (anw)